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Geordnete Liquidation der Banca Popolare di Vicenza und der Veneto Banca

06.07.2017

Am 25. Juni wurde der Plan der italienischen Regierung zur Erleichterung der Liquidation der Banca Popolare di Vicenza (BPVI) und der Veneto Banca durch die Europäische Kommission genehmigt. Nach Auffassung der Kommission stimmen die Maßnahmen mit den Beihilferegeln der EU überein, da „bisherige Anteilseigner und Inhaber nachrangiger Schuldtitel in vollem Umfang zu den Kosten beigetragen“ und die beiden insolventen Banken „geordnet abgewickelt und aus dem Markt ausscheiden werden“. Der Plan sieht außerdem den Verkauf einiger Unternehmen und den Transfer von Mitarbeitern der beiden Banken auf Intesa Sanpaolo vor, die „nach einem offenen, fairen und transparenten Verkaufsverfahren“ ausgewählt wurde.

Einige Tage zuvor hatte die Europäische Zentralbank erklärt, dass die BPVI und die Veneto Banca ausfallen oder von einem Ausfall bedroht sind. Für den Einheitlichen Abwicklungsausschuss waren die beiden Regionalbanken nicht systemrelevant und müssten daher nach dem nationalen Insolvenzverfahren abgewickelt werden. Tatsächlich haben die beiden Banken zusammen einen Marktanteil von lediglich 2 % der italienischen Einlagen. Die für die Liquidation zuständigen italienischen Behörden hielten es dennoch für erforderlich, mit staatlicher Unterstützung einzugreifen, um erhebliche Auswirkungen in der Region, in der die beiden Banken tätig sind, zu vermeiden. Die italienischen Maßnahmen bestehen insbesondere aus Cash-Zuschüssen in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro und staatlichen Garantien in Höhe von rund 12 Milliarden Euro zur Finanzierung der Liquidationsmasse durch Intesa Sanpaolo. Unter solchen Umständen sind die EU-Beihilferegeln anwendbar, wobei die Bankenmitteilung 2013 verlangt, dass die bisherigen Anteilseigner und Inhaber nachrangiger Schuldtitel in vollem Umfang zu den Kosten beitragen und Wettbewerbsverfälschungen begrenzt werden.

Trotz des massiven Hilfspakets sehen die europäischen Wettbewerbshüter diese Maßnahmen als mit den Beihilferegeln vereinbar an. Allerdings gibt diese Genehmigung Anlass zur Besorgnis mit Blick auf die Anwendung der Vorschriften über die Sanierung von Banken, insbesondere der Richtlinie über die Sanierung und die Liquidation von Kreditinstituten. Für eine Reihe von europäischen Kommentatoren existieren einige Analogien zu dem Fall der spanischen Banco Popular, bei der andere Maßnahmen ergriffen wurden, um das gleiche Problem zu lösen. Während die italienischen Regionalbanken mithilfe staatlicher Beihilfen abgewickelt werden, wurde die fünftgrößte spanische Bank durch private Anleihegläubiger gerettet. Die Bankenunion soll politisches Ermessen im Krisenmanagement verringern, um zu vermeiden, dass der Banksektor von nationalen Interessen beeinflusst wird. Lässt sich in diesem Fall wirklich sagen, dass die Prinzipien der Bankenunion funktioniert haben oder hat sich doch eher die alte Logik durchgesetzt?

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