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Gesetzliche Änderungen wegen Corona – Wie das Coronavirus das Recht umherwirbelt

29.05.2020

Neben eiligen Änderungen im Zivil- und Strafverfahrensrecht wurden auch im Gesellschaftsrecht befristete Erleichterungen vorgenommen. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie für die deutsche Wirtschaft zu mildern, hat der Bundestag Ende März 2020 das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (CovInsAG) beschlossen. Dessen Regelungen gelten zunächst befristet.

Zu diesem Thema äußert sich Dr. Dorothee Prosteder in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift unternehmensjurist, diruj.de

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