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Kartellrecht – (neue) Schienen als "essential facility"

12.10.2017

Am 2. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission ein Bußgeld von 28 Mio. EUR gegen die Litauische Eisenbahn verhangen wegen Behinderung des Wettbewerbs im Schienengüterverkehr. Die im Staatseigentum befindliche Litauische Eisenbahn kontrolliert das Schienennetz und betreibt auch Züge.

2008 hat einer der Großkunden der Eisenbahn erwogen, seinen Transportdienstleister für Transporte seiner Produkte zu lettischen Häfen zu wechseln. Die Raffinerie des Kunden befindet sich nahe der litauisch-lettischen Grenze. Im Oktober 2008 hat die litauische Eisenbahn entschieden, einen 19km-langen Gleisabschnitt zu entfernen, der die Raffinerie mit Gleisen in Litauen verbunden hat. Seitdem müssen die Produkte der Raffiniere eine deutlich längere Route durch Litauen nehmen, um Lettland zu erreichen. Der Streckenabschnitt wurde bisher nicht wiederaufgebaut.

Die Kommission hat das Verfahren eröffnet, weil sich der Kunde über die Entfernung der Gleise beschwert hat. Sie hat schlussendlich festgestellt, dass dieses Verhalten den Wettbewerb auf dem Markt für Schienengütertransport behindert hat, weil dem Kunden die Möglichkeit genommen worden ist, einen anderen Anbieter zu nutzen. Laut der Pressemitteilung der Kommission hat die Litauische Eisenbahn keine objektive Rechtfertigung für die Entfernung der Gleise angegeben. Daher hat die Kommission festgestellt, dass die Entfernung den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

In ihrer Pressemitteilung hebt die Europäische Kommission ihre Bemühungen im Hinblick auf die Vereinheitlichung des Binnenmarkts für Schienenverkehr hervor und betont, dass das Kartellrecht verhindern will, dass das Verhalten der Eisenbahnunternehmen nicht den Fortschritten der Deregulierung entgegenwirkt.

Die Entscheidung erging nach vergleichbaren Entscheidungen zu sogenannten „essential facilities.“ Hierunter versteht man (geistiges) Eigentum, das aufgrund technischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Gründe nicht erneut hergestellt oder dupliziert werden kann und dass von einem anderen Unternehmen für dessen Wettbewerbsangebot benötigt wird. Frühere Beispiele sind (Flug-)Häfen, notwendige Patente oder landesweite Zustellsysteme für Magazine, die nicht einfach ersetzt oder dupliziert werden können. Unternehmen, die solche Einrichtungen kontrollieren, sind daher verpflichtet sorgfältig zu prüfen, ob sie Wettbewerbern Zugang zu diesen Einrichtungen ermöglichen müssen. Dies kann – wie die aktuelle Entscheidung – zeigt, auch die Verpflichtung beinhalten, die Einrichtung weiter zu betreiben. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Vermögenswerte essentiell für die Geschäfte eines anderen Unternehmen sind und ob sie eine objektive Rechtfertigung haben, den Zugang zu verweigern.

Die Entscheidung zeigt auch, dass die öffentliche Durchsetzung des Kartellrechts auch durch Kundenbeschwerden ausgelöst werden kann.

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Kartellrecht
Regulierung & Governmental Affairs

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