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Leiharbeit: Gesetzes­änderungen sollen erst am 1. April 2017 in Kraft treten

20.10.2016

Die viel diskutierten Gesetzesänderungen in der Leiharbeit (wir berichteten hierüber) sollen am 21. Oktober 2016 im Bundestag verabschiedet werden. In den vergangenen Tagen hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales noch Sachverständige angehört und letzte Änderungen des Gesetzentwurfs empfohlen. So wurde beispielsweise das Recht, der Fiktion des Arbeitsverhältnisses zum Entleiher zu widersprechen, weiter modifiziert. Auch das Inkrafttreten der Änderungen wurde verschoben, so dass für Unternehmen nun eine Übergangsfrist bis zum 1. April 2017 gelten soll.

Wir halten Sie auf dem Laufenden, welche Gesetzänderungen beschlossen werden und wie sich diese auf Unternehmen in der Leiharbeitsbranche auswirken werden.

Arbeitsrecht

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