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Mindest­lohn steigt auf EUR 8,84 pro Stunde

11.07.2016

Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 01.01.2017 auf EUR 8,84 (brutto) pro Stunde steigen.

Umsetzung der Empfehlung der Mindestlohnkommission

Die Bundesregierung wird die dahin gehende Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 29.06.2016 durch Erlass einer entsprechenden Verordnung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MiLoG mit Wirkung zum 01.01.2017 umsetzen. Die Möglichkeit, den Mindestlohn durch tarifliche Regelungen zu unterschreiten, sowie letzte Ausnahmeregelungen (für Zeitungsausträger und Saisonkräfte) laufen zum 31.12.2017 aus.

Basis der Empfehlung

Die Empfehlung der Mindestlohnkommission vom 29.06.2016 orientiert sich – wie an dieser Stelle bereits erläutert – am Indexwert der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen (Tarifindex) des Statistischen Bundesamts.

Zukünftige Mindestlohnsteigerung

Die Mindestlohnkommission hat im Rahmen ihres Vorschlags zur Erhöhung des Mindestlohns um 4 % auch die Tariferhöhung für den öffentlichen Dienst ab dem 01.03.2016 berücksichtigt. Um sie bei ihrer nächsten Empfehlung im Juni 2018 nicht erneut und damit doppelt zu berücksichtigen, soll die Kommission nach Mitteilung der Bundesregierung bereits jetzt einen Tarifindexwert von 3,2% festgelegt haben. Damit würde der Mindestlohn zum 01.01.2019 auf EUR 9,12 (brutto) pro Stunde steigen.

Auswirkungen für die betriebliche Praxis

Die betriebliche Praxis sollte sich bereits jetzt auf die schrittweise Erhöhung einstellen. Dies gilt unmittelbar mit Blick auf die steigenden Lohnkosten, mittelbar aber auch für etwaige Folgefragen im Zusammenhang mit Tarif- und Vertrags- oder Personalanpassungen. Nicht zuletzt wird sich bereits infolge des Anstiegs des Mindestlohns zum 01.01.2017 die maximale monatliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (§§ 8, 8a, 115 SGB IV) um ca. 2 Stunden auf dann geringfügig weniger als 51 Stunden verringern.

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