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Neue Fördermöglichkeiten

06.03.2017

 Ungarn ist grundsätzlich ein beliebtes Ziel für Investoren – aufgrund seiner geografischen Lage, der gut ausgebildeten und verhältnismäßig günstigen Arbeitskräfte und des historisch regen wirtschaftlichen und kulturellen Austausches. Die Attraktivität von Ungarn als Investitionsstandort wurde zudem durch EU-geförderte regionale Beihilfen und nationale staatliche Förderungen gesteigert.

Die EU-geförderten Beihilfen sind allerdings im EU-Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 fast ausschließlich nur noch für kleine und mittelständische Unternehmen erreichbar. Den Anreiz für die Großinvestitionen mussten somit ungarische staatliche Förderungen setzen, die bisher im Ungarn will attraktiver werden für neueste Technologie bei Digitalisierung und Industrie 4.0 

Wesentlichen die Schaffung und Aufrechterhaltung von neuen Arbeitsplätzen als Förderziel hatten. Veränderungen in der neuen Gesetzgebung betreffen die Erweiterung der Förderziele durch Einführung von neuen Förderanspruchsgrundlagen.

Wandel im Konzept der Förderung

Das Konzept passte gut auf große Produktionsunternehmen, wie ein Beispiel aus dem Automobilsektor zeigt: Ungarn wurde bevorzugt von Automobilherstellern und deren Zulieferern als Standort für Produktionsstätten ausgewählt. Allerdings waren als Folge des bestehenden Fördersystems in den letzten Jahren gut ausgebildete Fachkräfte immer schwieriger in ausreichender Zahl zu finden. Hinzu kommt, dass die Steigerung der Effizienz in der Produktivität in der bisherigen Förderpolitik eher im Hintergrund blieb. 

Die ungarische Regierung reagierte. Nun sind seit Beginn 2017 auch weniger arbeitskraftintensive Investitionen zur Förderung berechtigt und die Förderung von Forschung und Entwicklung wird gezielt ausgeweitet. Ziel ist dabei, technologieintensive Projekte von bereits in Ungarn ansässigen Unternehmen beziehungsweise die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen zu fördern.

Im Einzelnen gibt es dazu:

  • Steuerbegünstigungen für Entwicklungen, die ab 2017 bereits bei der Schaffung einer weit geringeren Anzahl an Arbeitskräften bewilligt werden können.
  • Fördermittel, die für technologieintensive Investitionen bereitgestellt werden. So ist eine grundlegende Neuerung, dass auch solche Projekte eine Förderung in Form des direkten Barzuschusses beantragen können, die gar keine neuen Arbeitsplätze schaffen, sondern eine erhebliche technologieintensive Mittelinvestition vorhaben. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von 30 Millionen Euro. Die Höhe der Förderung beträgt 25 Prozent der regionalen Beihilfeintensität.
  • Forschung und Entwicklung bilden ab 2017 eine eigenständige Rechtsgrundlage für staatliche Förderung. Hierbei gilt zu beachten, dass innerhalb von maximal drei Jahren die Kosten der Projekte wie zum Beispiel Personalkosten, Abschreibungen von Assets oder Mietkosten insgesamt drei Millionen Euro erreichen und 25 neue Arbeitsplätze im Bereich Forschung und Entwicklung geschaffen werden müssen, damit das Projekt förderwürdig wird.

Der ungarische Staat erhofft sich, durch Beibehaltung seines Grundkonzeptes und Implementierung der Neuerungen im Fördersystem, ein attraktiver Standort zu bleiben beziehungsweise für Unternehmen zu werden, die neueste Technologie in der Welt der Digitalisierung und im Bereich Industrie 4.0 entwickeln.