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Neues Anti-Korruptions­gesetz in Korea in Kraft

04.10.2016

Am 28. September ist das neue koreanische Anti-Korruptionsgesetz, das sogenannte Kim Young-ran Gesetz (Gesetz zum Verbot illegaler Zuwendungen und zur Verhinderung von Interessenkonflikten von Amtsträgern), in Kraft getreten. Zusätzlich zu den bisherigen Korruptionsdelikten zur Erlangung einer behördlichen Entscheidung wird ein neues Korruptionsdelikt eingeführt. Durch dieses Gesetz wird die traditionelle Geschenke-Kultur dramatische Änderungen erfahren und Strafbarkeitsrisiken für Unternehmen und ihre Mitarbeiter in Korea werden erheblich zunehmen. Zudem wird eine Unternehmensstrafbarkeit für Korruptionsdelikte eingeführt.

Verbot von Geschenken und Einladungen

Durch das neue Gesetz werden erstmals Grenzwerte für unzulässige Geschenke und Einladungen an Amtsträger gesetzt. Verboten sind Einladungen zu Essen und Getränken mit einem Wert über KRW 30.000 (ca. EUR 25), die Gewährung von Geschenke im Wert von mehr als KRW 50.000 (ca. EUR 40,00) oder Geldgeschenke anlässlich von Hochzeiten und Beerdigungen im Wert von mehr als KRW 100.000 (ca. EUR 80).

Darüber hinaus führt das Gesetz einen neuen Korruptions-Straftatbestand ein. Danach macht sich strafbar, wer einem Amtsträger eine Zuwendung von mehr als KRW 1 Mio. (ca. EUR 810) oder innerhalb eines Jahres Zuwendungen im Gesamtwert von mehr als KRW 3 Mio. (ca. EUR 2.400) durch dieselbe Quelle macht.

Ausweitung des Amtsträgerbegriffes

Als Amtsträger nach dem neuen Anti-Korruptionsgesetz gilt jeder Beamte, Gerichtsangestellte, Angestellte zentraler oder lokaler Verwaltungen, staatlicher Einrichtungen und staatlich kontrollierter Unternehmen, aber neuerdings auch Journalisten, Reporter und Lehrer an staatlichen und privaten Schulen.

Kein Korruptionsnachweis erforderlich

Nach dem neuen Recht ist es für die Strafbarkeit wegen des neuen Korruptionsdelikts nicht mehr erforderlich, nachzuweisen, dass ein Zusammenhang zwischen einer Zuwendung und einer erbrachten oder erwarteten Amtshandlung besteht. Allein die Vornahme der Zuwendung genügt. Damit ist die Schwelle der Strafbarkeit sehr schnell erreicht. Bei unerlaubten Zuwendungen zwischen KRW 1 und 3 Mio. innerhalb eines Jahres beträgt die Geldstrafe zwischen dem zwei- und fünffachen der Zuwendung, bei Zuwendungen von mehr als KRW 1 Mio. im Einzelfall oder KRW 3 Mio. in Summe pro Jahr Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu KRW 30 Mio.

Unternehmensstrafbarkeit eingeführt

Begehen Mitarbeiter von Unternehmen Korruptionsdelikte, können nunmehr auch die jeweiligen Unternehmen selbst bestraft werden. Die Höhe der Strafe gegen Unternehmen ist betragsmäßig nicht begrenzt. Ähnlich dem UK Bribery Act besteht eine verschuldensunabhängige Strafbarkeit von Unternehmen. Sie können sich nur damit verteidigen, dass sie effektive Compliance-Systeme zur Verhinderung von Korruption implementiert haben.

Handlungsnotwendigkeiten

Alle Unternehmen, die in Korea geschäftlich tätig sind, müssen bestehende Compliance-Richtlinien an die neue Gesetzeslage anpassen und sicherstellen, dass die Grenzwerte für zulässige Einladungen und Geschenke sowohl im jeweiligen Einzelfall als auch kumuliert keinesfalls überschritten werden. Zudem wird es erforderlich sein, hinreichende Überwachungs- und Kontrollprozesse zu implementieren und sicherzustellen, dass Compliance-Vorgaben in Landesgesellschaften tatsächlich vollständig umgesetzt sind und auch beachtet werden.

 

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