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Neues Verbraucher­vertrags­recht

21.05.2014

Ab Freitag, den 13. Juni 2014 gilt in Deutschland ein neues Verbrauchervertragsrecht. An diesem Tag tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in Kraft. Das neue Recht ist sofort – ohne Übergangsfrist – auf alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verbraucherverträge anzuwenden.

Das neue Recht bringt erheblichen Umstellungsbedarf mit sich, insbesondere bezüglich AGB und Verbraucherinformation (etwa der Widerrufsbelehrung), und zwar für alle Unternehmen, die direkt oder indirekt Verträge mit Verbrauchern abschließen. Ungeachtet der konkreten Vertriebsform ist prinzipiell der gesamte Einzelhandels- und Dienstleistungssektor betroffen, insbesondere auch das stationäre Verbrauchergeschäft, der Direktvertrieb sowie der E-/M-Commerce und der klassische Versandhandel.

Neben vielen Verschärfungen und Unklarheiten gibt es für manche Unternehmen aber auch Erleichterungen, insbesondere beim internationalen Vertrieb. Die Prüfung und Umsetzung des jeweiligen Anpassungsbedarfs an die neue Rechtslage ist daher nicht nur für alle potentiell betroffenen Unternehmen Pflicht (ansonsten drohen Abmahnungen, Unterlassungsklagen oder auch Schadensersatzansprüche), sondern kann je nach Branche und Geschäftsmodell auch neue Chancen bieten.

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