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RAPEX-Jahres­bericht 2014 zur Produkt­sicherheit im EU-Raum

23.03.2015

Am 23. März 2015 hat die EU-Kommission ihren jährlichen Bericht zur Wirkungsweise des RAPEX-Systems veröffentlicht. Seit nunmehr über zehn Jahren sammelt die EU-Kommission, gestützt auf die europäische Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG, die von den Mitgliedsländern eingehenden Informationen über unsichere Produkte im EU-Vertrieb und stellt diese wöchentlich online zur Verfügung (ec.europa.eu/rapex). Der gesamte non-food-Bereich privater Verbrauchsgüter von Kfz und Haushaltsgeräte und Spielzeug und Modeartikeln bis zu DIY-Geräten und Möbeln wird so einem breiten Publikum immer dann sichtbar gemacht, wenn Produktrückrufe, staatliche Vertriebsverbote oder auch freiwillige Verkaufsstopps eingeleitet werden. 

Die statistisch meisten Meldungen über gefährliche Produkte im EU-Raum wurden dabei von ungarischen, deutschen, spanischen und französischen Marktüberwachungsbehörden gemeldet. Das Jahr 2014 bescherte dabei dem System ein Allzeit-Hoch, und zwar sowohl im Hinblick auf Notifikationen, die Produkte mit „serious risks“ (als höchster Gefährdungsstufe) als auch sonstige Notifikationen betrafen. Im gesamten Kalenderjahr 2014 wurden dabei 2155 Meldungen über „Produkte mit serious risks“ gemeldet; das sind etwa 40 Meldungen über gefährliche Produkte pro Kalenderwoche.  

Die Sicht der Wirtschaft

Aus Sicht der Wirtschaft kritisch anzumerken ist allerdings die Intransparenz und die oftmals fehlende Logik der zugrunde liegenden nationalen Behördenmeldungen: So laufen viele Meldungen mit der Einstufung „serious risk“ leider offenbar ohne eine austarierte, nachvollziehbare RAPEX-Risikobewertung statt, wie sie die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und die von der EU-Kommission dazu erlassenen Leitlinien eigentlich vorschreiben. Viele als „serious risk“ eingestufte Produktmängel scheinen beim näheren Hinsehen diesen Gefährdungsgrad gar nicht aufzuweisen, ja nicht einmal aufweisen zu können. Diese von den Kunden als drastisch eingestufte Gefährdungseinstufung entspricht also bei Lichte betrachtet nicht dem wirklichen, geringeren Risiko; damit verbunden sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht unnötige Reputationsschäden und ein negativ beeinflusstes Käuferverhalten.

Dem RAPEX-System fehlt insofern unverändert ein korrigierender, redaktioneller Abschluss: Die EG-Kommission veröffentlicht vielmehr alles 1:1 just in der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Gefährdungsgraden ohne jedes inhaltliches Monitoring. Und das ist übrigens auch aus Sicht des Verbraucherschutzes eine zweischneidige Entwicklung, weil auf diese Weise in der Flut von Meldungen die wirklich gravierenden Sicherheitsprobleme untergehen. Eine Litfasssäulen-Funktion des RAPEX-Systems kann so gerade nicht mehr erreicht werden. Mit dieser inhaltlich gar nicht kontrollierten Publikation nationaler Amts-Meldungen lässt sich auch erklären, dass statistisch in den letzten zehn Jahren die Zahl der Meldungen stetig angestiegen sind. Denn es kann nicht ernsthaft vermutet werden, dass die Welt der b2c-Produkte im letzten Jahrzehnt stetig unsicherer geworden ist - das Gegenteil dürfte der Fall sein, zumal der Gesetzgeber regulativ für viele Produktbranchen immer strengere Sicherheitsanforderungen statuiert hat.

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