REACH-Zulassung: Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe erweitert
6/30/2014
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat der Kandidatenliste der „besonders besorgniserregenden Stoffe” (Substances of Very High Concern, „SVHC“) vier chemische Stoffe zur potentiellen Beschränkung im Rahmen der REACH-Verordnung hinzugefügt. Dies sind: Cadmiumchlorid; 1,2-Benzenedicarboxylsäure, Dihexylester, verzweigt und linear; Natriumperoxometaborat; Natriumperborat, Perborsäure, Natriumsalz. Ab sofort gelten daher u.a. die Informationspflichten nach Artikel 33 REACH für alle Erzeugnisse, die die genannten Stoffe in einer Konzentration von über 0,1 Masseprozent enthalten.