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Regionale Regulierung des Bit­strom­zugangs

02.06.2015

Bereits am 30. April hatte die Bundesnetzagentur ihren Entwurf für eine neue Regulierungsverfügung zum Bitstrom-Zugang veröffentlicht. Nunmehr hat die Bundesnetzagentur den Entwurf dem GEREK und der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens vorgelegt.

Mit der zunehmenden Verbreitung der Vectoring-Technologie wird der Zugang zum Bitstrom in Zugangsnetzen immer wichtiger. Vor diesem Hintergrund legt der Entwurf sein Augenmerkt auf ebendiese Netzebene. Die technischen und kommerziellen Zugangsbedingungen sollen hier zukünftig erstmals einer Vorabregulierung durch die Regulierungsbehörde unterliegen. Für das Kernnetz der DTAG soll es bei der ex-post Regulierung bleiben. Hier kann die Bundesnetzagentur bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Preisgestaltung nachträglich eingreifen.

Eine Ausnahme von diesem „zweistufigen“ Regulierungsansatz sieht der Entwurf allerdings für eine Reihe von Großstädten vor. Dort gewährt die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom Regulierungsferien für das Kernnetz, soweit der Incumbent seinen Wettbewerbern einen Zugang zum Zugangsnetz anbietet. Dazu hat die Regulierungsbehörde eine Liste von Großstädten veröffentlicht, in denen ausreichender Wettbewerb herrsche und die Regulierung daher zurückgefahren werden könne. Dazu zählen eine Reihe von Städten aus dem Ruhrgebiet (u.a. Bochum, Gelsenkirchen, Herne) und Süddeutschland (u.a. Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Reutlingen). Aus dem Osten der Republik ist nur Leipzig enthalten. Berlin, München und Hamburg gehören nicht dazu.

Verbände und Wettbewerber kritisierten die Pläne der Bundesnetzagentur zur Lockerung der Layer-3-Regulierung. Es stehe zu befürchten, dass die Behörde nun verstärkt eine „regionale Regulierung“ betreiben werde und die Deutsche Telekom vielerorts aus den strengen Vorgaben entlasse. Ohne eine klare Marktregulierung könne die Telekom aber zukünftig ihre Marktmacht auch in Großstädten wieder ausspielen, sagte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM.

Weiterer Artikel:    „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – Bundesnetzagentur veröffentlicht zweiten Teil der Vectoring-Entscheidung

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