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Russland verbietet die Nutzung von VPN

10.08.2017

Mit Wirkung zum 01. November 2017 wird in Russland die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) einzuschränken, Das insoweit erlassene wurde Gesetz sehr schnell und ohne nennenswerte Konsultationen mit der Wirtschaft verabschiedet. Die Reichweite des Gesetzes ist noch unklar. 

Hauptziel des Gesetzes sind berüchtigte Anonymisierungsdienste wie Tor. Jedoch können nach dem Wortlaut des Gesetzes grundsätzlich auch "normale" Unternehmen hiervon betroffen sein.

Eine der wesentlichen Fragen, die noch nicht vollständig geklärt sind, ist, ob auch von Unternehmen für eigene Zwecke genutzte VPN Einschränkungen unterliegen können. Das Gesetz enthält eine Ausnahmeregelung, die so gelesen werden kann, dass VPN-Tools dann nicht den neuen Einschränkungen unterfallen, wenn sie ausschließlich für Zwecke des Unternehmens selbst genutzt werden und genau bestimmt wird, wer die Nutzer dieses Tools sind (z.B. welche Arbeitnehmer dieses Tool entsprechend der internen IT-Richtlinien nutzen dürfen). Wenn diese Lesart zutrifft, kann diese Ausnahmeregelung für die Geschäftswelt von Nutzen sein. Es ist jedoch nicht klar, ob unter die "Inhaber solcher Tools" auch private Personen oder Unternehmen fallen, oder ob sich dieser Begriff ausschließlich auf staatliche und kommunale Behörden und die Betreiber von staatlichen Informationssystemen bezieht.

Durch das Gesetz wird die Möglichkeit, VPN weiterhin zu nutzen, nicht sofort eingeschränkt. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes würde das Verbot der Nutzung eines bestimmten VPN nicht automatisch greifen. Vielmehr sieht das Gesetz ein Verfahren zur Beschränkung des Zugangs zu VPN vor.

Roskomnadzor (Bundesbehörde für die Überwachung im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation, zugleich die russische Datenschutzbehörde) wird ein VPN-Register schaffen. VPN-Betreiber müssen sich registrieren lassen und dafür Sorge tragen, dass Web-Adressen, die in bestimmten Registern über verbotene Informationen stehen (z.B. Selbstmord-Webseiten, IP-Rechtsverletzer, Kinderpornografie, Rechtsverletzer von geschützten persönlichen Daten, etc.) blockiert werden. Sofern der VPN-Inhaber kooperiert, wird dem VPN-Dienst die Fortführung des Betriebs gestattet (mit Ausnahme der genannten Beschränkungen). Falls der VPN-Inhaber jedoch die Zusammenarbeit verweigert, wird Roskomnadzor die elektronischen Kommunikationsanbieter bitten, den Zugang zu den von den VPN genutzten Servern technisch zu blockieren.

Das oben genannte Verfahren ist noch sehr allgemein formuliert und Roskomnadzor wird noch vor dem 01. November 2017 detailliertere Verfahren entwickeln. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es schwer vorherzusagen, wie sich das Gesetz auswirken wird, und wir werden die Behörden und deren Anleitungen und Hinweise, wie das Gesetz in der Praxis umgesetzt wird, weiter im Blick behalten.

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