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Spannungs­klauseln in Energie­liefer­verträgen

22.06.2015

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)

BGH, Urt. v. 14.05.2014 – VIII ZR 114/13 und VIII ZR 116/13; BGH, Urt. v. 17.09.2014 – VIII ZR 258/13

Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen und anderen Energielieferverträgen sind seit langem Thema für Kunden, Lieferanten und Gerichte. Nachdem der Fokus der Rechtsprechung anfänglich auf Klauseln in Lieferverträgen mit Haushaltskunden lag, hat sich der Bundesgerichtshof nun mit der Zulässigkeit von Spannungsklauseln und Abgabenklauseln im Unternehmerverkehr beschäftigt und diese Klauseln im Grundsatz für zulässig erklärt.

In diesem Zusammenhang hat sich der Bundesgerichtshof mit folgenden rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt:

  • Abgrenzung von Preishauptabreden und Preisnebenabreden,
  • Abgrenzung von Spannungsklauseln, Kostenelementeklauseln und Abgabeklauseln,

  • Inhaltskontrolle der vorgenannten Klauseln im unternehmerischen Geschäftsverkehr,

  • Unternehmereigenschaft von Formkaufleuten, etwa Wohnungsbaugenossenschaften, auch wenn diese keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.

Eine Urteilsanmerkung zu diesen drei Urteilen von Martin Geipel ist in der jM 2015, 238 ff. erschienen. Gerne lassen wir Ihnen die Urteilsanmerkung auf Anfrage auch als PDF zukommen.

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