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Stolperstein Anreizeffekt bei F&E-Vorhaben

29.06.2015

Vermeidung von Risiken infolge eines förderschädlichen vorzeitigen Beginns von F&E -Vorhaben

Die Entwicklung innovativer Produkte ist der Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im globalen Wettbewerb mit amerikanischen, chinesischen, japanischen und zunehmend auch brasilianischen sowie süd-koreanischen Unternehmen.

Vor diesem Hintergrund investiert der Bund jedes Jahr Milliardenbeträge in die Innovationsforschung – bei weiter steigender Tendenz. Während er einerseits institutionell z.B. die Einrichtungen der außeruniversitären Forschung finanziert, wird ein Großteil direkt an Unternehmen ausgekehrt – vor allem im Rahmen der sog. Verbundforschung, d.h. der gemeinsamen Forschung mehrerer Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen. Daneben bestehen F&E-Förderprogramme der Bundesländer sowie vor allem auch der EU, die alleine zwischen 2007 – 2013 € 53 Milliarden in die Verbundforschung investiert hat; für die neue EU-Förderperiode Horizon2020 (u.a. Nanotechnologie, Biomedizin, Biotechnologie) ist ein noch höherer Betrag (€ 76 Milliarden) angesetzt.

Für die Medizintechnik hat das BMBF beispielsweise Förderprogramme für sogenannte „Industrie-in-Klinik-Plattformen“ initiiert mit dem Ziel, innovative und den wachsenden Anforderungen an das Gesundheitswesen und dem Versorgungsalltag gerecht werdenden Medizinprodukte zu entwickeln.

Neben der politischen Entscheidung, in welchen Bereichen welche Aktivitäten gefördert werden sollen, sind die durch das EU-Beihilfenrecht gesetzten rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl aus mitgliedstaatlicher wie auch aus Unternehmenssicht zu beachten. Hierzu gehört vor allem, dass staatliche Beihilfen einen sog. Anreizeffekt im Hinblick auf das geförderte Vorhaben haben müssen – ohne Anreizeffekt steht eine Förderung mit dem EU-Beihilfenrecht nicht im Einklang.

Der Anreizeffekt zielt auf eine Verhaltensänderung des geförderten Unternehmens, indem die Beihilfen das Unternehmen dazu bewegen, seine F&E -Tätigkeit zu intensivieren und Vorhaben durchzuführen, die andernfalls überhaupt nicht, in geringerem Umfang oder in anderer Weise durchgeführt würden.
Um tatsächlich in den Genuß von Fördermitteln zu kommen, muss allerdings nachweislich sichergestellt sein, dass ein Projekt nicht „aus Versehen“ vorzeitig – also vor der Genehmigung der Beihilfen begonnen wurde.

Wie man diesem Förderungsrisiko begegnen kann, erläutern wir Ihnen gerne.

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