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Trilog einigt sich auf neue Versicherungs­vertriebs­richtlinie IDD

02.07.2015

In der letzten Nacht der lettischen Ratspräsidentschaft haben sich die Europäische Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament im Rahmen der Trilog-Verhandlungen auf einen Kompromiss im Hinblick auf die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD geeinigt. Seitdem die Europäische Kommission am 02.07.2012 den ersten Entwurf einer neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie präsentiert hatte, ist viel über die vorgeschlagenen Änderungen debattiert worden. Auch eine Umbenennung der eigentlich geplanten Richtlinie IMD 2 (insurance mediation directive) in IDD (insurance distribution directive) hatte nicht zur Beruhigung beigetragen.

Wesentliche Änderungen

Die Richtlinie zielt insgesamt auf einen besseren Kundenschutz bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die Regelungen sollen zukünftig nicht nur für den Fall gelten, dass der Kunde eine Versicherung über einen Versicherungsvermittler erwirbt, sondern auch wenn die Versicherung direkt beim Versicherer abgeschlossen wird.

Entsprechend den bisher veröffentlichten Informationen soll die Richtlinie insbesondere zu folgenden Änderungen führen:

  • Preise und Kosten sollen transparenter veröffentlicht werden. So soll zukünftig aufgeführt werden, ob der Vermittler einen wirtschaftlichen Anreiz für den Vertrieb eines Produktes hat. Das von vielen befürchtete Provisionsverbot wurde damit abgelehnt, soweit die Provision keine nachteiligen Auswirkungen auf die Qualität der Dienstleistung habe. Durch einen delegierenden Rechtsakt soll die Europäische Kommission regeln, wie ein negativer Einfluss von Provisionszahlungen auf die Beratungsqualität verhindert werden könne.
  • Neue Regeln zur Transparenz und zum Geschäftsverhalten sollen dafür sorgen, dass der Kunde nur Versicherungsverträge abschließt, welche er wirklich benötigt.
  • Ein auf die jeweilige Versicherung individualisiertes Produktinformationsblatt soll zukünftig für alle Versicherungsprodukte verwendet werden.
  • Für den Fall, dass Produkte zusammen mit einer Versicherung verkauft werden, soll der Kunde zukünftig die Wahl haben, ob er das Hauptprodukt mit oder ohne die Versicherung erwerben will.
  • Versicherungsvermittler sollen zur Fortbildung verpflichtet werden.


Ausblick


Es bleibt abzuwarten, wie der genaue Wortlaut der Richtlinie sein und wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie in nationales Recht umsetzen wird. Für die Umsetzung sollen den nationalen Gesetzgebern zwei Jahre eingeräumt werden. Das politisch gewollte Mehr an Transparenz wird für die Versicherungswirtschaft voraussichtlich zu einem erhöhten Aufwand führen, welcher sich letztlich auch auf die Prämien der Versicherungsnehmer auswirken wird. Ferner wird der Versicherungsnehmer bereits auf Grundlage der VVG-InfoV mit einer Vielzahl an Informationen versorgt. Ob darüber hinausgehende Informationspflichten den Versicherungsnehmer wirklich besser informieren, kann bezweifelt werden. Die tatsächlichen Entwicklungen wird man abwarten müssen. Daneben bleiben die weiteren Themen in diesem Bereich, wie zum Beispiel die aktuelle Überarbeitung des Entwurfs der EIOPA-Leitlinie zum Thema Produktentwicklung (sog. POG-Guideline), weiter kritisch zu begleiten.


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