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Ungarn: Änderungsgesetz zum ungarischen ArbG bringt ab 1. Januar 2019 eine Neuregelung der Überstunden

08.01.2019

Am 1. Januar 2019 ist das aktuelle Änderungsgesetz zum ungarischen ArbG in Kraft getreten. Neben den Neuerungen im Bereich der Überstunden gibt es auch bei der Arbeitszeiteinteilung Veränderungen.

  1.  Überstunden

Die Obergrenze der Überstunden kann ab 2019 aufgrund einvernehmlicher Vereinbarung der Parteien auf 400 Stunden pro Jahr erhöht werden. Diese Überstundenanzahl setzt sich wie folgt zusammen: Nach wie vor kann der Arbeitgeber einseitig 250 Überstunden pro Jahr anordnen. Für eine zusätzliche Anhebung von 150 Stunden bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Dies nennt der Gesetzgeber „freiwillig übernommene Mehrarbeit”.

 Der Arbeitgeber hat außerdem ein Register über die Vereinbarungen bezüglich freiwillig übernommener Mehrarbeit zu führen.

  2.  Arbeitszeiteinteilung

Ähnlich zu früheren Regelungen kann der Arbeitgeber die bereits angekündigte Arbeitszeiteinteilung bis mindestens 96 Stunden vor Beginn der Arbeitszeit ändern, wenn in seiner Wirtschaftsführung oder Tätigkeit ein nicht vorhersehbarer Umstand eintritt. Seit 1. Januar 2019 ist es auf schriftliche Anfrage des Arbeitnehmers auch möglich, die bereits angekündigte Arbeitszeiteinteilung – sogar fristlos - zu ändern.

Arbeitsrecht

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