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Urlaub – Arbeitsrechtliche Spielregeln zu Coronazeiten

09.10.2020

Urlaubsansprüche dienen an sich der Erholung des Arbeitnehmers, können aber – geschickt eingesetzt – auch dazu genutzt werden, „Leerläufe“ im Betrieb zu überbrücken und gleichzeitig zu verhindern, dass die Erholung der Auftragslage dadurch gefährdet wird, dass Mitarbeiter in Zeiten des „Hochfahrens“ des Betriebs vermehrt Urlaub in Anspruch nehmen. Im Zuge der durch das SARS-CoV-2-Virus ausgelösten Krise beschäftigt dies viele Unternehmen.

Die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal 2020 brach infolge coronabedingter Einschränkungen ab April 2020 massiv ein. Das Bruttoinlandsprodukt sank in preis-, saison- und kalenderbereinigter Rechnung um 9,7 % gegenüber dem vorherigen Quartal (vgl. Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt - September 2020). Diese wirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich in den aktuell hohen Zahlen von Kurzarbeit und Arbeitslosenquote wieder. Während die Anzahl der Arbeitnehmer in Kurzarbeit zuletzt allerdings sank, bleibt die Arbeitslosenquote nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit – trotz saisonbereinigt leichter Absenkung – konstant auf einem vergleichsweise hohen Niveau (Juli: 6,3 %; August: 6,4 %; September: 6,2 %).

Die „zweite Corona-Welle“ lässt einen weiteren Abwärtstrend befürchten. Seit Juli steigen die Corona-Zahlen in ganz Deutschland wieder an. Am 08.10.2020 kletterte die Zahl der gemeldeten Neuinfizierten auf einen neuen Höchstwert seit April (Statistik des „Johns Hopkins Coronavirus Resource Center"). Das führt – angesichts der bevorstehenden Herbstferien und des bevorstehenden Weihnachts-/Jahresendgeschäfts – in vielen Unternehmen dazu, dass über den richtigen Umgang mit verbliebenem Resturlaub nachgedacht wird. Das geschieht zurzeit auch viel im Hinblick auf mit einem Personalabbau verbundene Restrukturierungszenarien, die eine Ausproduktion unter Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen anstreben. Im Kern geht es zumeist um folgende Fragen:

  • Richtiger Umgang mit genehmigtem Urlaub – Kann der Arbeitnehmer vom Urlaub „zurücktreten“ oder der Arbeitgeber ihn „widerrufen“ (z.B. wegen Überlastung der übrigen Mitarbeiter)?

  • Was gilt, wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs an Corona erkranken?

  • Nebenjob während des Urlaubs? – Dürfen Arbeitnehmer coronabedingte Entgelteinbußen durch einen Nebenjob während des Urlaubs aufbessern?

  • Coronabedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Urlaubsabgeltung – wann verfällt Urlaub, wann ist er abzugelten?

  • Coronabedingter Arbeitgeberwechsel - Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch?

  • Welche Rolle spielt die Einführung von Kurzarbeit für den Urlaubsanspruch?

Wir beantworten diese Fragen in den folgenden Wochen unter Auseinandersetzung mit den neuen Spielregeln, die die Rechtsprechung in jüngerer Zeit aufgestellt hat und geben wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Urlaub während den Zeiten der Pandemie.

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