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US Re-Export­kontroll­beschraenkungen gegen Huawei

15.07.2020

USA verschärfen Re-Exportkontrollbeschränkungen gegen Huawei – gesteigerte Compliance-Anforderungen auch für deutsche Unternehmen

 

Die USA verschärfen ihren Druck auf den chinesischen Technologiegiganten Huawei Technologies Co., Ltd. („Huawei“). Nach ersten Maßnahmen im vergangenen Jahr haben die USA nunmehr die Beschränkungen für den Re-Export bestimmter Güter an Huawei und verbundene Gesellschaften nochmals enger gezogen, um Huawei weltweit den Zugang zu kritischen Gütern und Technologien zu erschweren. Die neue überaus komplizierte Regelung verbietet nun die Lieferung bestimmter Güter an Huawei und verbundene Gesellschaften, die außerhalb der USA hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die Herstellung der Güter ein direktes Produkt von bestimmter US-Technologie oder US-Software ist und Huawei auf irgendeine Weise an der Herstellung oder Entwicklung der Güter beteiligt war. Deutsche und europäische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Huawei werden ihre Re-Exportkontrolle anpassen müssen. 

Gegenstand der verschärften Re-Exportkontrollregel: Im Ausland mithilfe von US-Technologie oder -Software hergestellte Güter, insbesondere bestimmte Halbleiter und Microchips

Die neue überaus komplexe Regel ist eine Anpassung der sog. Foreign-Produced Direct Product Rule (General Prohibition Three). Sie verbietet es, bestimmte außerhalb der USA hergestellte Güter an Huawei und verbundene Gesellschaften zu liefern, wenn diese Güter ein direktes Erzeugnis von bestimmter kontrollierter US-Software oder US-Technologie sind. Die neue Regelung zielt vor allem auf bestimmte Arten besonders leistungsfähiger Halbleiter, auf die Huawei für seine Produkte angewiesen ist. 

Betroffen sind außerhalb der USA hergestellte Güter der Export Control Classification Numbers (ECCNs) 3E001, 3E002, 3E003, 4E001, 5E001, 3D001, 4D001 oder 5D001. Diese müssen zudem ein direktes Erzeugnis von Technologie oder Software oder Produktionsausrüstung US-amerikanischer Herkunft sein (Technologie nach ECCN 3E991, 4E992, 4E993 oder 5E991, sowie Software nach ECCN 3D991, 4D993, 4D994 oder 5D991).

Allein die Lieferung solcher Güter an Huawei untersagt die neue Regel nicht. Zusätzlich müssen Huawei oder verbundene Gesellschaften an der Produktion oder Entwicklung dieser Güter beteiligt gewesen sein, z.B. indem die Herstellung und Lieferung der Güter nach Maßgabe der Design- oder Produktanforderungen von Huawei erfolgt. Dahinter steht, dass ausländische Hersteller, von denen Huawei Halbleiter oder Chips bezieht, diese regelmäßig nach Maßgabe der Design- oder Produktanforderungen von Huawei herstellen und liefern. Nicht von der neuen Regelung erfasst ist mithin die Lieferung von Gütern, an deren Produktion oder Entwicklung Huawei in keiner Weise beteiligt war.

Die Regel ist am 15.05.2020 in Kraft getreten. 

2019 bereits Listung von Huawei auf berüchtigter „Entity List“

Bereits im vergangenen Jahr hatten die USA ihre Re-Exportkontrollregelungen für Huawei und verbundene Gesellschaften verschärft, um deren Zugang zu bestimmten Gütern zu beschränken. Dafür setzten die US-Behörde Huawei und 68 verbundene Unternehmen im Mai 2019 auf die berüchtigte Entity List, darunter so prominente Unternehmen wie HiSilicon; im August 2019 folgten nochmals 46 weitere mit Huawei verbundene Gesellschaften. 

Die Listung auf der Entity-List hatte zur Folge, dass der Export oder Re-Export bestimmter Gütern mit US-Ursprung (sog. „Items subject to the EAR“) an Huawei oder ebenfalls gelistete mit Huawei verbundene Gesellschaften einer Genehmigung bedarf. Eine solche Genehmigung erteilt die zuständige Behörde, das Bureau of Industry and Security (BIS), jedoch grundsätzlich nicht (sog. „presumption of denial“). Güter, die zu weniger als 25% US-Ursprungserzeugnisse enthalten, dürfen jedoch weiterhin genehmigungsfrei an Huawei geliefert werden (sog. de minimis-Regel) (siehe unsere News vom 21.05.2019).

Nach Ansicht der US-Behörden gelang es Huawei trotz der Listung auf der Entity List in zu weitreichendem Umfang, sich weiterhin Zugang zu bestimmten essentiellen Gütern zu verschaffen. Deshalb hatte das US-Handelsministerium zwischenzeitlich erwogen, es zu verbieten, Güter und Technologie mit einem Anteil von mehr als 10% US-Ursprungserzeugnissen (anstelle von 25%) ohne Lizenz an Huawei zu (re-)exportieren. Auf Widerstand des Pentagons hat das US-Handelsministerium diesen Vorschlag jedoch im Januar 2020 zurückgezogen. An dessen Stelle ist die nun eingeführte neue Re-Exportbeschränkung für Lieferungen an Huawei getreten.

Was deutsche Unternehmen beachten müssen

Die neue Regel bringt für deutsche Unternehmen, die mit Huawei und verbundenen Gesellschaften Geschäftsbeziehungen unterhalten, erneut einen Mehraufwand bei der Überprüfung der Aufträge mit sich. Wir empfehlen Unternehmen, ihr Geschäft mit Huawei bzw. gelisteten verbundenen Unternehmen dahingehend zu überprüfen, ob bzw. wie sie den Anforderungen der neuen Re-Exportbeschränkung gerecht werden können. 

Hintergrund

Das strenge Vorgehen der USA gegen Huawei steht im engen Zusammenhang mit dem sich verstärkenden Handelsstreit zwischen den USA und China sowie den Vorwürfen der USA, Huaweis Geschäftstätigkeit ginge auf Kosten der nationalen Sicherheitsinteressen der USA. Längst sind dadurch die weltweiten Handelsbeziehungen in Mitleidenschaft gezogen worden – Ausgang und Auswirkungen dieser Fehde mit Huawei sind offen. 

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