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Video: Passporting-Rechte nach dem Brexit

06.09.2017

Die Finanzbranche bereitet sich derzeit intensiv auf den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vor. Im Falle eines harten Brexits würden Banken mit Sitz in London ihre Passporting-Rechte verlieren und dürften dann in der EU weder Bankgeschäfte betreiben noch Finanzdienstleistungen erbringen. Worauf Banken bei der Beantragung einer Banklizenz bei der BaFin und der Verlagerung von Aktivitäten nach Frankfurt achten müssen, erläutert Prof. Dr. Dr. Kai-Michael Hingst im Interview mit FINANCE-TV.

Quelle: www.finance-magazin.de/finance-tv

Welche Alternativen bieten sich bei der Beantragung einer Banklizenz in Deutschland an?

Kai-Michael Hingst: Das hängt davon ab, wie die Bank bisher in Frankfurt vertreten ist. Handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Einheit oder lediglich um eine Zweigniederlassung? Im Falle einer schon bestehenden Tochtergesellschaft sollte diese eine Lizenz bei der BaFin beantragen. Eine Zweigniederlassung kann vor der Antragstellung ausgebaut und in eine Tochtergesellschaft umgewandelt werden.

Welche Vorgaben müssen erfüllt werden?

Kai-Michael Hingst: Die BaFin wird großes Gewicht darauf legen, dass in Frankfurt keine „Briefkastenbanken“ entstehen – und die Aufsicht hat auch Mittel und Wege, das zu verhindern. So müssen die Anforderungen des KWG und der MaRisk, also der Mindestanforderungen an das Risikomanagement, erfüllt werden. Diese Vorgaben hat jeder Antragsteller, so auch eine britische Bank, zu berücksichtigen. Sie muss zum Beispiel bestimmte unabhängige Funktionen wie Compliance, das Risiko-Controlling und die Interne Revision in jedem Fall in Deutschland vorhalten, um eine Lizenz nutzen zu dürfen. Außerdem ist zu beachten, dass die BaFin keine Auslagerungen im großen Stil an konzernzugehörige Gesellschaften in London dulden wird, um etwa die Personaldecke einer Bank in Frankfurt klein zu halten.

Wie lange wird die Prüfung eines Erlaubnisantrags durch die BaFin dauern?

Kai-Michael Hingst: Es ist der BaFin hoch anzurechnen, dass sie eine zügige Bearbeitung der Anträge in Aussicht gestellt hat. Die BaFin rechnet hier mit sechs bis maximal zwölf Monaten. Angesichts der Komplexität der Materie und der Vielzahl der angekündigten Anträge ist das erfreulich kurz. Wie bereits im FinTech-Bereich bemüht sich die Aufsicht damit sehr aktiv darum, dem Ruf Deutschlands als regulatorisch schwierigem Standort etwas entgegenzusetzen – mit Erfolg, denn inzwischen erwägen dem Vernehmen nach bis zu 15 britische Banken die Beantragung einer Banklizenz bei der BaFin.

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