Erfolg mit Noerr – Langenscheidt setzt Schutz seiner Farbmarke Gelb vor dem Bundesgerichtshof durch

19.09.2014

Die Wirtschaftskanzlei Noerr hat den Langenscheidt Verlag erfolgreich im Streit um die Farbmarke Gelb unterstützt und in zwei Instanzen vor Gericht vertreten. In letzter Instanz bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) die Farbmarke des Verlags und stellte eine Verletzung dieser Marke durch die Beklagte – einer Wettbewerberin auf dem Gebiet der Sprachlernsoftware – fest (I ZR 228/12 – Gelbe Wörterbücher). 

In der Revision bestätigte der BGH ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2012. Damit bleibt es der Beklagten verboten, in Deutschland Sprachsoftware in gelber Verpackung zu vertreiben und zu bewerben. Der Langenscheidt Verlag ist Inhaberin der eingetragen Farbmarke Gelb. Der BGH sieht aufgrund hochgradiger Waren- und Zeichenähnlichkeit und einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft der Farbmarke Gelb die Voraussetzungen der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr als erfüllt an. 

„Das Urteil stärkt die Rechte von Farbmarkeninhabern“, ordnet Noerr-Anwältin Jessica Loew die Entscheidung ein. Gemeinsam mit dem Noerr-Partner und Markenrechtsexperten Georg Jahn hat die Anwältin Langenscheidt in den Vorinstanzen vertreten und im Verfahren vor dem BGH unterstützt. „Auf dem deutschen Markt für zweisprachige Wörterbücher prägen Farben die Kennzeichnungsgewohnheiten. Das strahlt auch auf benachbarte Produkte wie Sprachsoftware aus“, erläutert Jahn.

Berater (1. und 2. Instanz) Langenscheidt GmbH & Co. KG: Noerr LLP
Georg Jahn (München), Jessica Loew (Berlin, beide Markenrecht) 

Vertretung BGH: Jordan+Hall Rechtsanwälte (unterstützt durch Noerr LLP) 

Patentanwälte Maikowski & Ninnemann, Berlin: Dr. Michael Maikowski

Presse-Team


Gewerblicher Rechtsschutz

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