Insolvenz-Studie 2015: Deutsches Insolvenzrecht auf gutem Weg

19.08.2015

Sanierungs- und Insolvenzexperten stellen dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach der Reform ein überwiegend gutes Zeugnis aus. Einschätzungen ausländischer Experten fallen kritischer aus, wie die aktuelle „Insolvenz-Studie 2015“ der Wirtschaftskanzlei Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey & Company zeigt.

Wie gut kommt das neue Insolvenzrecht in der Praxis an? Um dies herauszufinden, haben die Wirtschaftskanzlei Noerr und die Unternehmensberatung McKinsey & Company Sanierungs- und Insolvenzexperten – darunter Anwälte, Richter, Insolvenzverwalter, Gläubiger und Investoren – befragt. 220 Experten haben geantwortet. Hintergrund: Vor drei Jahren wurde das deutsche Insolvenzrecht modernisiert durch das „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“. Ziel des Gesetzgebers war, die Restrukturierungschancen insolvenzbedrohter Unternehmen zu verbessern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Insolvenzrechts gegenüber ausländischen Rechtsordnungen zu erhöhen. Denn gerade bei internationalen Insolvenzfällen haben die Unternehmen oft die Wahl, in welchem Land sie ihren Fall juristisch ansiedeln. Die Kernergebnisse der Analyse von McKinsey und Noerr:

  • Über 90 Prozent der Befragten bestätigen: Die Reform hat das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht. 39 Prozent aller Befragten würden es anderen Rechtsformen vorziehen. Bei ausländischen Befragten liegen allerdings englisches und US-Recht deutlich vorn.
  • Als Pluspunkte der Änderungen sehen die Experten: hohe Planbarkeit, verbesserte Einflussmöglichkeiten für Gläubiger, zügige Sanierung unter Schutzschirm und das Insolvenzausfallgeld.
  • Im Vergleich mit ausländischen Rechtsordnungen wird bemängelt: ein fehlendes Konzerninsolvenzrecht, ein sanierungsfeindliches Anfechtungsrecht sowie die Nichtberücksichtigung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, das eine Begrenzung auf einzelne Gläubigergruppen erlauben würde.
  • 84 Prozent der ausländischen und insgesamt 47 Prozent aller Befragten wünschen sich außerdem Englisch als zusätzliche Gerichtssprache.
  • Wie die Analyse weiter zeigt, geht ein Drittel der beantragten Eigenverwaltungen in Regelinsolvenz über. Als größten Risikofaktor für Verfahren in Eigenverwaltung sehen die befragten Experten mangelnde Kompetenz des Managements.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

International noch nicht voll wettbewerbsfähig

Ein Großteil aller Befragten – insgesamt 39 Prozent – sieht das reformierte deutsche Insolvenzrecht auf Augenhöhe mit dem US-amerikanischen als auch dem britischen Recht. Für 37 Prozent der Befragten ist eine gute Planbarkeit des Verfahrens – mit Abstand – am wichtigsten; allerdings nur 27 Prozent bestätigen, dass das deutsche Insolvenzrecht dieses wesentliche Auswahlkriterium erfüllt.

Kritischer fällt das Urteil der befragten ausländischen Experten aus: Nur sechs Prozent bevorzugen die deutsche Regelung, während eine deutliche Mehrheit von 74 Prozent zu den angelsächsischen Rechtsordnungen tendiert.

„Das Instrumentarium des deutschen Insolvenzrechts ist dabei nicht nur nach Meinung der ausländischen Experten nicht differenziert genug“, sagt Noerr-Partner Dr. Thomas Hoffmann, Co-Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz. Als nachteilig bewerten viele Befragten ein derzeit noch fehlendes Konzerninsolvenzrecht (71 Prozent), die Sanierungsfeindlichkeit des deutschen Anfechtungsrechts (70 Prozent) sowie ein fehlendes vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, das eine Begrenzung auf einzelne Gläubigergruppen erlaubt (54 Prozent). „Dass eine Restrukturierung gegen den Willen einzelner Gläubiger in Deutschland nur in einem vollen Insolvenzverfahren möglich ist, wird als echtes Hemmnis gewertet“, betont Hoffmann.

Für McKinsey-Restrukturierungspartner Klaus Kremers steht fest, dass die Flucht in den ausländischen Rechtsrahmen noch nicht gebannt ist: „Da die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland seit 2010 zurückgeht, steht der Lackmustest einer großen Pleitewelle noch aus.“ Handlungsbedarf sieht Kremers aber schon jetzt: „Gerade bei komplexen finanziellen Restrukturierungen wird das Scheme of Arrangement immer wieder herangezogen, zum Beispiel bei der Sanierung des Parkraumbewirtschafters Apcoa. Der Gesetzgeber würde Druck vom Kessel nehmen, wenn er die Restrukturierung nur mit einzelnen Gläubigergruppen ermöglichen würde.“

Schnellere Sanierungen und verbesserte Einflussmöglichkeiten der Gläubiger

Insgesamt stellt die Umfrage jedoch eine hohe Zufriedenheit mit dem neuen Insolvenzrecht fest. 92 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, das ESUG habe das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht. Zwei Drittel nehmen die Sanierung im Schutzschirm- und anschließenden Insolvenzverfahren als zügig wahr. Nach Beobachtung von 80 Prozent der Befragten sind die Verfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums von durchschnittlich sieben bis zwölf Monaten abgeschlossen.

Neben der guten Planbarkeit der Verfahren schätzen die Experten insbesondere die verbesserten Einflussmöglichkeiten der Gläubiger. So stimmen 81 Prozent der Aussage zu, die Gesellschafter würden durch die im Insolvenzplan möglichen Eingriffe – etwa durch einen Debt Equity Swap – nicht zu sehr benachteiligt. 83 Prozent der Befragten sagen, die Bereitschaft der Gläubiger, die Sanierung zu unterstützen, habe sich durch die Mitwirkungsmöglichkeiten im Gläubigerausschuss erhöht. Kremers: „Dazu passt, dass 82 Prozent beobachtet haben, dass die Gläubigerausschüsse zunehmend professioneller agieren – das deckt sich mit unseren Erfahrungen.“ 62 Prozent der Befragten befürworten einen weiteren Ausbau der Rechte des vorläufigen Gläubigerausschusses.

Die Verbesserungen des ESUG gehen allerdings einher mit einer erhöhten Komplexität der Verfahren (80 Prozent sehen das so) und höheren Kosten (63 Prozent).

Ein Drittel der Eigenverwaltungen geht in Regelinsolvenz über

Für die Studie haben die Noerr- und McKinsey-Experten zudem die beantragten Eigenverwaltungen im Zeitraum zwischen März 2012 und Ende April 2015 analysiert. Von den insgesamt 867 beantragten Eigenverwaltungen wurden im Laufe des Verfahrens 33 Prozent in die Regelinsolvenz übergeleitet. Hauptgrund dafür ist nach Auffassung der Befragten mangelnde Kompetenz des Managements in der Eigenverwaltung (22 Prozent). Im Übrigen sehen die Experten die gesetzlich regelbaren Kriterien für Verfahren in Eigenverwaltung als weitgehend erfüllt.

Die Umfrage bestätigt, dass das deutsche Sanierungsrecht auf einem guten Weg ist. Um internationale Gläubiger und Investoren von dessen Vorteilen zu überzeugen, sind jedoch weitere Maßnahmen wünschenswert, insbesondere ein isoliertes vorinsolvenzliches Gläubigergruppenverfahren.

Der Gesetzgeber will die Neuregelungen in zwei Jahren evaluieren und könne somit gleich an einer weiteren Stellschraube drehen, befindet Thomas Hoffmann. 84 Prozent der befragten ausländischen Experten und 41 der Befragten in Deutschland befürworten die Einführung von Englisch als zusätzliche Gerichtssprache in deutschen Insolvenzverfahren mit großer internationaler Gläubigerschaft.

Zur Studie: InsO-Studie 2015 

Presse-Team


Restrukturierung & Insolvenz

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