Noerr berät Corint Media bei kartellrechtlichem Missbrauchsverfahren gegen Google News Showcase

07.06.2021

Noerr berät die Verwertungsgesellschaft Corint Media GmbH bei der Begleitung eines kartellrechtlichen Missbrauchsverfahrens des Bundeskartellamts gegen Google.

Das Bundeskartellamt erklärte mit einer Pressemitteilung vom 04.06.2021, dass aufgrund einer von Corint Media im Oktober 2020 beim Bundeskartellamt eingereichten Beschwerde dem Vorwurf nachgegangen wird, wonach Google beim Aufbau des Nachrichtendienstes Google News Showcase seine Marktmacht missbraucht. Neben dem klassischen Missbrauchsverbot stützt das Bundeskartellamt das Verfahren auch auf weitergehende, neue Vorschriften zur Regulierung von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb (§ 19a GWB). Diese Vorschriften ermöglichen ein effektiveres und schnelleres Vorgehen gegen wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen insbesondere großer Digitalkonzerne.

Das Verfahren hat für Corint Media und die von ihr vertretenen Presseverlage erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Die Geschäftsführer von Corint Media, Christoph Schwennicke und Markus Runde, kommentierten die Einleitung des Verfahrens wie folgt: „Nachdem die Legislative durch die Änderung des Kartellrechts und die Einführung des urheberrechtlichen Presseleistungsschutzrechtes für Verleger - europäisch wie national - mit guten Gründen den gesetzlichen Rahmen zwischen Inhalteanbietern und Inhalte nutzenden Plattformen neu gesetzt hat, ist die Eröffnung dieses Verfahrens der nächste wichtige Schritt für die konkrete Rechtsanwendung. Auch global agierende Tech-Unternehmen bewegen sich in gesetzten Rechts- und Ordnungsrahmen, die wir uns in gewaltenteiligen Demokratien in Freiheit gegeben haben. Verstöße gegen diese Rechtsrahmen bedürfen der konsequenten Aufarbeitung und Ahndung.“

Noerr-Partner Prof. Dr. Karsten Metzlaff, der Corint Media bereits seit vielen Jahren berät, sagt dazu: „In diesem Verfahren geht es darum, dass Google mit Hilfe seiner enormen Marktmacht, ein neues Nachrichtenangebot durchsetzen will. Den Presseverlagen wird dadurch ihre wirtschaftliche Grundlage entzogen. Damit steht letztlich auch die publizistische Meinungsvielfalt in Deutschland auf dem Spiel. Gegen neue Angebote ist nichts einzuwenden. Aber sie müssen sich in einem fairen Wettbewerb durchsetzen, und auch Google muss sich an die Regeln halten. Der Gesetzgeber hat dem Bundeskartellamt mit § 19a GWB ein neues Schwert an die Hand gegeben, um die Marktmacht der großen Digitalkonzerne zu regulieren. Dieses Verfahren wird zeigen, ob das Schwert scharf genug ist.

Noerr berät Corint Media seit mehreren Jahren regelmäßig bei kartell- aber auch gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Berater Corint Media: Noerr

Prof. Dr. Karsten Metzlaff, Dr. Till Steinvorth, Dr. Lucas Gasser