Noerr berät die Bundesregierung zur Neuordnung der Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung

15.12.2016

Die Kanzlei Noerr ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beauftragt, bei dem Gesetzespaket zur Neuordnung der Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung und bei notwendigen Verhandlungen mit den Energieversorgungsunternehmen zu unterstützen.

Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur  Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Stilllegung, Rückbau, Zwischen- und Endlagerung) beschlossen. Zu diesem Gesetzespaket hat Noerr das BMWi insbesondere zur Errichtung eines Fonds in Gestalt einer öffentlich-rechtlichen Stiftung beraten. In den Fonds werden die Betreiber von Kernkraftwerken ca. 17 Mrd. EUR einzahlen, damit dieser das für die Entsorgung erforderliche Kapital bereitstellen kann. Abgesichert werden die Zahlungspflichten durch die Erweiterung des Haftungskreises verbundener Unternehmen sowie durch die Einführung besonderer bilanzrechtlicher Bestimmungen. Mit der Überführung der für Zwischen- und Endlagerung gebildeten Rückstellungen zuzüglich eines Risikoaufschlags auf den Fonds können die Unternehmen  für ihre Entsorgungspflichten eine Enthaftung herbeiführen. Des Weiteren ist Noerr beauftragt, die Bundesregierung im Rahmen der beihilferechtlichen Prüfung zu begleiten.

Berater Bundesregierung: Noerr LLP

Dr. Holger Schmitz (Federführung, Berlin), Christof Federwisch (Frankfurt, beide verfassungs- und atomrechtliche Fragen), Dr. Tibor Fedke (Gesellschaftsrecht, Berlin), Santiago Ruiz de Vargas (Bilanzrecht, München), Dr. Andreas Butz (Arbeitsrecht, Düsseldorf), Helge Heinrich (Beihilfenrecht, Brüssel), Dr. Georg Schneider (Private Equity & Venture Capital, München)

Associates: Marlen Mausch-Liotta, (Regulierung, Berlin), Kathrin Andrä, Dr. Julia Gerzen, (beide Gesellschaftsrecht, Berlin), Thomas Zollner (Bilanzrecht, München)

Presse-Team


Regulierung & Governmental Affairs
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