Volker Bock

Rechtsanwalt, Partner

Real Estate Investment Group
Energie & Infrastruktur

Volker Bock

Volker Bock berät seit vielen Jahren komplexe Projekte im nationalen wie internationalen Anlagen-, Maschinen- und Industriebau. Sein besonderer Fokus liegt auf Projekten in den Bereichen Nachhaltigkeit und Zukunftstechnologien, von Wind- und Solarprojekten über Wasserstoffanlagen bis hin zu Halbleiter- oder Batteriefabs und Rechenzentren. Volker leitet das Green Team unserer Real Estate Investment Group und berät eng verzahnt mit unseren Experten etwa aus den Bereichen Immobilien, Genehmigungen, Regulatorik, Finanzierung und IP umfassend bei der Vertragsgestaltung und -verhandlung für Bau- und Projektverträge jeglicher Couleur. Daneben verfügt Volker über langjährige Erfahrung in der Beilegung von Streitigkeiten, sei es außergerichtlich, vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Referenzen

  • Globalfoundries: Beratung zu verschiedenen Halbleiterprojekten und bei komplexem Kraftwerksprojekt (Pacht und Betrieb), einschließlich Immobilien, Genehmigungen und Finanzierung
  • Foresight: Bei Planung, Bau und Betrieb einer Wasserstoffanlage; mit einem Investitions-volumen von bis zu 1 Mrd. EUR
  • Sunfire: Beratung u. a. zu Lieferverträgen für Elektrolyseanlagen in großen internationalen Wasserstoffprojekten
  • Swisspower: Beratung bei verschiedenen Wind- und PV-Projekten einschließlich Kooperations- und Projektentwicklungsverträgen, EPC, Anlagenkauf, O&M
  • Northvolt: Entwurf und Verhandlung verschiedener Planungs-, Bau- und Rahmenverträge für die Batterie-Gigafabrik Northvolt Drei in Heide, in der die saubersten und nachhaltigsten Batterien produziert werden soll.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz umfassend bei der Errichtung des LNG-Terminals Wilhelmshaven II
  • Projektbegleitende Beratung einschließlich Vertragsgestaltung für zahlreiche großvolumige Industrieansiedlungen im In- und Ausland (u. a. Bulgarien, China, Indien, Katar, Malaysia, Rumänien, Russland, Südafrika, Tschechien). Tätigkeit sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer und Banken in verschiedenen Branchen; ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in den Branchen Energie und Mikroelektronik.

Pressestimmen

  • Führende Beraterpersönlichkeit für die Energiewende - führender Kopf bei Projektenwicklungen ('Unaufgeregt und fokussiert. Super für schwierige Gesprächspartner.’) - JUVE 01/2024
  • Besonders empfohlen für Baurecht (einschließlich Streitbeilegung), Legal 500 Deutschland seit 2014 („Der ‘erfahrene‘ Volker Bock (…) und Stefan Weise gelten als die Schlüsselfiguren des auf Anlagenbau und Projektentwicklung spezialisierten Teams.“)
  • Häufig empfohlener Anwalt für Anlagenbau und Projektentwicklung, JUVE Handbuch seit 2012/2013, („ Im Anlagenbau von unschätzbarem Wert“)
  • 'Sehr engagiert, guter Verhandler.’, ‘Die Zusammenarbeit mit Volker Bock ist sehr vertrauensvoll mit Top-Ergebnissen innerhalb kürzester Zeit.’, ' Kundenorientierte und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Arbeitsweise; die streitigen Parteien moderierend, lösungsorientiert und erreicht so zügige effektive außergerichtliche Lösungen.' (Mandanten in The Legal 500 Deutschland 2022)
  • 'Volker Bock: Effizienzmaschine, Problemlöser, Ruhepol, der in schwierigen Situationen stets einen klaren Kopf behält.' (Mandant in The Legal 500 Deutschland 2023)

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth und der TU Dresden
Seit 2005 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Sachsen

Publikationen

  • Spielraum des Anlagenbauers bei fehlender Beschaffenheitsvereinbarung | OLG Dresden v. 09.07.2015 - 9 U 1777/08, in: jurisPR-PrivBauR 12/2015 Anm. 2
  • Sicherheit nach § 648a BGB trotz Angebot einer Vorauszahlung | OLG Köln v. 23.04.2015 - I-3 U 124/14, in: jurisPR-PrivBauR 10/2015 Anm. 4
  • Doch kein Ende des Erfüllungsgehilfen bei der Anlagenlieferung? | OLG Hamburg v. 23.01.2013 - 13 U 198/10, in: jurisPR-PrivBauR 5/2015 Anm. 3
  • Risiken aus Projektverträgen – Grundstücke, Planung, Bau in: Herbes/Friege (Hrsg.), Handbuch Finanzierung von Erneuerbare-Energie-Projekten, 2015
  • Rücktritt vom Kraftwerksbauvertrag: Anlagenbauer haftet für Mängel auch im "technischen Neuland" | OLG Koblenz v. 30.01.2013 - 5 U 324/12, in: jurisPR-PrivBauR 2/2014 Anm. 3
  • Drohender Verlust von Mängelansprüchen im Anlagenbau: § 377 HGB, in: jurisPR-PrivBauR, 8/2013
  • Abtretung von Schlussrechnungsforderungen – Fallstricke für den Zessionar, in: jurisPR-PrivBauR, 4/2013
  • Fünf Jahre Mängelhaftung beim Kauf einer Freilandphotovoltaikanlage, in: jurisPR-PrivBauR, 11/2012
  • Trotz unklarer Leistungsbeschreibung: In der Regel kein Dissens gemäß § 155 BGB!, in: jurisPR-PrivBauR, 10/2012
  • Zusatzvergütung für ursprünglich geschuldete Werkleistung?, in: jurisPR-PrivBauR, 7/2012
  • Auslösung von Bedarfspositionen durch Architekt – Zahlungspflichten des Auftraggebers wegen § 177 BGB, Duldungsvollmacht und § 2 Abs. 8 VOB/B, in: jurisPRPrivBauR, 6/2012
  • Ermittlung des vom Besteller nach Rücktritt vom Bauvertrag geschuldeten Wertersatzes auf Grundlage des Werklohns, nicht des objektiven Werts, in: jurisPR-PrivBauR, 2/2012
  • Mangel nicht unerheblich bei unbekannter Mangelursache zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung, jurisPR-PrivBauR, 12/2011
  • Kein Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelbeseitigungskosten von nur 1% des Kaufpreises, in: jurisPR-PrivBauR, 10/2011
  • Vertragsmuster Architekten- und Ingenieurrecht in: Krauß/Weise (Hrsg.), Becksche OnlineFormulare Vertragsrecht, 2011