- Corporate Litigation
- Prozessführung
- Insolvenzspezifische Litigation
- Mediation
Dr. Philipp Rüppell
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter an der Hochschule Fresenius München für Zivilprozessrecht
Associated Partner
Mitglied der Practice Group Kollektiver Rechtsschutz & Massenverfahren
Mitglied der Practice Group Gesellschafts- & Finanzrechtliche Streitigkeiten
Philipp Rüppell berät deutsche und internationale Unternehmen, Insolvenzverwalter, Anteilseigner und Investoren in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, aktienrechtlichen und Post-M&A Streitigkeiten sowie in insolvenzspezifischer Prozessführung.
Er ist ein erfahrener Prozessanwalt, der seine Mandanten vor staatlichen Gericht sowie in Mediations- und Schiedsverfahren mit dem Ziel vertritt, diese komplexen Dispute interessengerecht - sei es durch eine vergleichsweise Lösung oder eine streitige Entscheidung - beizulegen.
Philipp Rüppell tritt als Redner im Rahmen von Konferenzen in den vorgenannten Bereich auf und veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge zu Fragen des Gesellschafts-, Aktien, Insolvenz- und Haftungsrechts.
Kompetenzen
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau, King’s College London (UK) und Universität Würzburg
- Promotionsstudium an der Bucerius Law School Hamburg
- Anwaltliche Tätigkeit bei einer britischen internationalen Großkanzlei in Hamburg mit Schwerpunkt Kartellrecht sowie bei einer US-amerikanischen internationalen Großkanzlei in Hamburg mit Schwerpunkt Litigation
- Seit 2013 bei Noerr
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
Mitgliedschaften
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. - DIS Anglo-German Club e.V. Mensa Deutschland e.V.
Ausgewählte Publikationen
- Rüppell, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 25.02.2016 – IX ZR 109/15 „Kenntnis des Anfechtungsgegners vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz aufgrund mehrerer Indizien für eine Zahlungseinstellung“, in Der Betrieb 2016, S. 1863 f.
- Rüppell/Hoffmann in Betriebs-Berater 11/2016 (S. 1026 ff.) zu: „Abberufung und Kündigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund“
- Rüppell/Grotebrune in NZI 18/2016 (S. 723 ff.) zu: „Geschäftsführerhaftung für Zahlungsvorgänge auf debitorischen Gesellschaftskonten nach Insolvenzreife: Beweisgrundsätze und Haftungsvoraussetzungen“
- Rüppell/Fuchs in Anwalts Blatt 12/2016 (S. 893 ff.) zu: „Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt im Parteibetrieb – eine neue Haftungsfalle?“
- Hoffmann, Petra; Rüppell in Betriebsberater (S. 1026 ff.), zu: Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund
- Rüppell in Der Betrieb zu Deckungsanfechtung bei mittelbarer Zuwendung, zu: Gesamtabgeltung durch Vergleich schützt nicht vor Schenkungsanfechtung, Ausgabe 18/2016, S. 1064
- Rüppell, Kommentar zu BGH, Urt. v. 24.09.2015 – IX ZR 55/15 „Zinsanspruch der Insolvenzmasse bei einer durch anfechtbare Rechtshandlung erlangten Aufrechnungsmöglichkeit“, in Der Betrieb 2016, S. 335 f.
- Rüppell/Grotebrune, „Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen de lege lata und de lege ferenda – Unterliegen Ratenzahlungen stets der Vorsatzanfechtung gem. § 133 InsO?“, NZI 2015, S. 832 ff.
- Rüppell/Hoffmann, "Keine Entlastung der Geschäftsleitung bei erheblichen Verstößen gegen Satzung und Gesetz ohne Rechtfertigungsgrund" Urteilsanmerkung zu OLG München, Urt. v. 22.7.2015 - 7 U 2980/12, EWiR 2015, S. 631 f.
- Rüppell, EWiR 2014, Heft 18, S. 583 zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen OLG vom 04.07.2014, Az.: 17 U 24/14 - Auseinandersetzung einer „Vorbeteiligungsgesellschaft“ nach Scheitern der Kapitalerhöhung gem. §§ 738 ff.