Datenschutz


Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Als betroffene Person haben Sie unter den Voraussetzungen von Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Das bedeutet, dass Sie das Recht haben, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten. Die Einschränkung der Verarbeitung erfolgt in diesem Fall für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung).

Einschränkung bedeutet die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken (Artikel 4 Nummer 3 der Datenschutz-Grundverordnung).

Den vollen Umfang Ihres Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung entnehmen.