Hinweisgeberschutzgesetz tritt Mitte Juni in Kraft

Ende letzter Woche ist das Hinweisgeberschutzgesetz nach langem Hin und Her von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland es mit immerhin eineinhalb Jahren Verspätung doch noch geschafft, die „Whistleblower-Richtlinie“ in nationales Recht umzusetzen. Dem vorausgegangen war eine Einigung von Bund und Ländern, die sich auf einen Kompromissvorschlag durch den Vermittlungsausschuss einigen konnten. So wurde sich unter anderem darauf verständigt, dass die Meldekanäle nun doch keine anonymen Meldungen ermöglichen müssen. Das Gesetz liegt nun auf dem Tisch des Bundespräsidenten. Hat er – wovon ausgegangen werden kann – keine Bedenken, wird das Gesetz schnellstmöglich im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten. Voraussichtlich ab Mitte Juni sind Unternehmen dann grundsätzlich verpflichtet, interne Meldekanäle vorzuhalten, an die sich Beschäftigte wenden können, um Informationen über bestimmte Verstöße zu melden.
Unser Webinar gibt Ihnen Antworten darauf, was Unternehmen nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes zu beachten haben und weshalb auch bereits bestehende Melde- und Compliance-Strukturen kritisch überprüft werden sollten. Weiter zeigen wir Ihnen auf, in welchen Punkten es sinnvoll ist, „mehr“ zu machen, als es das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt. So können Anreize geschaffen werden, dass Hinweisgeber auch tatsächlich die internen Meldekanäle nutzen, damit entsprechende Hinweise im Unternehmen verbleiben.
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen die folgenden Themen zu besprechen:
- Welche Pflichten treffen Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Welche Art von Meldekanälen müssen Unternehmen für Hinweisgeber vorhalten
- Kann hierbei auf bestehende Konzernstrukturen aufgesetzt werden?
- In welchem Umfang können Unternehmen Meldekanäle auf Dritte oder eine konzernweite Stelle auslagern? Was ist hierbei aus praktischer Sicht zu beachten?
Rechtliche Hinweise
Teilnahme
Compliance-Hinweis
Rechtsberatung