Event
Arbeitsrecht & Personalstrategie

28. Münchener Gesprächsforum

18.04.2024
17:30 Uhr
Noerr Konferenzzentrum München
Menschen auf dem Weg zur Arbeit unscharf Arbeitsrecht
wir laden Sie herzlich zu unserem 28. Münchener Gesprächsforum Arbeitsrecht & Personalstrategie am 18. April 2024 in München ein.

Wir informieren Sie zu folgenden arbeitsrechtlichen Themen:

Der Bundesgerichtshof hat jüngst eindrücklich gezeigt, dass die Bemessung der Betriebsratsvergütung einer strengen (strafrechtlichen) Kontrolle unterliegt. Die Gewährung überhöhter Betriebsratsvergütungen kann für die Entscheidungsträger im Unternehmen und das Unternehmen selbst gravierende Konsequenzen haben. Michael Wilhelm Weber stellt dar, wie die Betriebsratsvergütung rechtssicher zu gestalten ist.

Deutschland leidet unter einem zunehmenden Fachkräftemangel. Die Möglichkeit von örtlicher Flexibilität bei Arbeiten im Ausland oder aus dem Ausland heraus, kann Mitarbeiter anziehen und halten. Angelika Schmid zeigt hier Gestaltungs­möglichkeiten auf und auch deren Grenzen.

Patrick Zimmer beleuchtet anhand einer Auswahl der wichtigsten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen der vergangenen Monate aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung, etwa zum Beweiswert von Arbeitsunfähigkeits­bescheinigungen, zum Kündigungsschutzrecht sowie im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung.

Wir freuen uns auf Sie!

Anmeldung

Programm

17:30
Begrüßung
Marco Tucci
17:35
Aktuelle Entwicklungen zur Betriebsratsvergütung
Michael Weber
18:00
Workation und New Mobility
Angelika Schmid
18:30
Was jetzt wichtig wird: Aktuelles aus arbeitsrechtlicher Gesetzgebung und Rechtsprechung
Patrick Zimmer
19:00
Kulinarisches Stay Together

Anfahrt

Noerr Konferenzzentrum München
Brienner Straße 25
80333  München
Germany

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München Blick von oben auf die Frauenkirche

Rechtliche Hinweise

Bitte stellen Sie vor Annahme unserer Einladung sicher, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB wird im Falle Ihrer Teilnahme alle gemäß § 37b Einkommensteuergesetz anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen übernehmen, sodass für Sie eine mögliche steuerliche Belastung durch die Zuwendung abgegolten wird.
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