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Fremdpersonaleinsatz als Flexibilisierungsinstrument – Rechtssichere Wege zur „atmenden Belegschaft“

Quartals-Update Fremdpersonal­einsatz Q2/2026

11.06.2026
13:00 Uhr
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Die fortschreitende Digitalisierung einerseits und der demografische Wandel andererseits fordern ständig Veränderungen in Unternehmen. Unternehmen müssen sich dieser Transformation stellen – wer die Herausforderungen nicht angeht, verliert wirtschaftlich den Anschluss. Flexibilisierung bietet dabei einen zentralen Baustein gelungener Transformation – insbesondere in Form der Flexibilisierung der Belegschaftsstärke im Sinne einer sogenannten „atmenden Belegschaft".

Eine Flexibilisierung der Belegschaftsstärke hilft Unternehmen nicht nur in der Transformation, sondern auch mit Blick auf ungewisse Entwicklungen der Konjunktur. Der Einsatz externen Personals schafft Flexibilität und vermeidet gegebenenfalls einen – oft interessenausgleich- und (tarif)sozialplanpflichtigen – Personalabbau unter Einbeziehung von Betriebsratsgremien und gegebenenfalls Gewerkschaften. Doch der Fremdpersonaleinsatz birgt erhebliche rechtliche Risiken, wenn er nicht sorgfältig gestaltet wird:

  • Das Ziel einer „atmenden Belegschaft" wird nicht erreicht, wenn etwa eine Arbeitnehmerüberlassung unter Verstoß gegen das AÜG erfolgt und zu einem Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und (intendiertem) Entleiher führt.
  • Ebenso verfehlt der Einsatz eines freien Mitarbeiters (Freelancer) seinen Zweck, wenn eine zutreffende sozialversicherungsrechtliche Bewertung des Rechtsverhältnisses dazu führt, dass diese in Wahrheit als Beschäftigte im Sinne des § 7 SGB IV anzusehen sind – mit der Folge rückwirkender Sozialversicherungsbeiträge mindestens für die vergangenen vier Jahre und nahezu ohne Regressmöglichkeit beim Freelancer.
  • Erst recht sorgfältiger Prüfung bedarf der Einsatz externen Personals über die Landesgrenzen (Employer of Record, BOTT-Modelle, etc.) hinweg. In grenzüberschreitenden Konstellationen sind die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Folgen – etwa das Risiko einer dauerhaften Niederlassung im steuerrechtlichen Sinne („permanent establishment") – in den Blick zu nehmen.

Anhand konkreter praktischer Beispiele zeigen wir auf, welche Gestaltungsoptionen bestehen und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können. Dabei vermitteln wir nicht nur theoretisches Wissen, sondern geben praxisnahe Tipps und Handlungsempfehlungen, um einen rechtskonformen Einsatz zu meistern.

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