- Zivilrecht
- Bankrecht
- Prozessrecht
- Kapitalanleger-Musterverfahren
- Musterfeststellungsklagen
Dr. Dieter Hettenbach
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Associated Partner
Mitglied der Practice Group Prozessführung, Schiedsverfahren & ADR
Dr. Dieter Hettenbach ist Associated Partner im Frankfurter Büro von Noerr und Mitglied der Praxisgruppe Litigation, Arbitration & ADR. Er berät und vertritt namhafte Kreditinstitute umfassend im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts. Sein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prozessführung einschließlich der Vertretung in Kapitalanleger-Musterverfahren nach dem KapMuG und Musterfeststellungsklagen.
Kompetenzen
Werdegang
- Studium der Rechtswissenschaften und des Europäischen Rechts an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Referendariat bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt, bei einer internationalen englischen Großkanzlei sowie der Siemens AG
- Seit 2009 bei Noerr
- Secondment in der Rechtsabteilung der Deutsche Bank AG
- Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Ausgewählte Publikationen
- Zur (fehlenden) Kausalität unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen (mit Wolf Stumpf), in: BetriebsBerater, 42/2012, S. 2582 ff.
- Voraussetzungen der Verjährung eines Schadensersatzanspruches wegen unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen, in: BetriebsBerater 2013, 46/2013, S. 2763 ff.
- BGH: Senkung der Anforderungen an Prospekthinweise zu § 172 Abs. 4 HGB (mit Wolf Stumpf) in: BetriebsBerater 2010, S. 211
- Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verwendung elektronischer Mitteilungen bei internationalen Verträgen, Dissertation 2009
- Negative Musterfeststellungsklagen?, in: WM 2019, S. 577 ff.