NIS2-Checker
Im Dezember 2022 hat die EU die Network-and-Information-Security-2.0-Richtlinie (NIS2-Richtlinie) verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17.10.2024 in ihr jeweiliges nationales Cybersicherheitsrecht umsetzen. Ziel der Richtlinie ist es, einheitliche Standards für die IT- und Cybersicherheit von Unternehmen zu schaffen.
Die Richtlinie sieht etwa ganz konkrete Risikomanagementmaßnahmen vor, die die Unternehmen umsetzen müssen. Ebenso geht es um den Umgang mit IT-Vorfällen. Häufig werden sich die regulierten Unternehmen auch bei nationalen Behörden registrieren müssen. Verstoßen die Unternehmen gegen die NIS2-Vorgaben, drohen etwa Bußgelder. Die Geschäftsleitungsorgane können dann auch persönlich in die Haftung genommen werden. Nicht zuletzt deshalb rückt die Richtlinie die Verantwortung des Managements auch in den absoluten Fokus.
In Deutschland läuft das Gesetzgebungsverfahren derzeit auf Hochtouren, mit dem sog. NIS2UmsuCG soll das BSIG umfassend reformiert und um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie ergänzt werden.
Die NIS2-Richtlinie wird auf viel mehr Unternehmen anwendbar sein, als das heute etwa in Deutschland nach dem BSIG der Fall ist. Erhalten Sie in unserem NIS2-Checker kostenfrei und unkompliziert eine unverbindliche Einschätzung, ob Ihr Unternehmen betroffen sein könnte.
Disclaimer:
Bitte beachten Sie, dass der NIS2-Checker keine Rechtsberatung darstellt. Für die Handhabbarkeit des NIS2-Checkers sind aufgrund der komplexen Rechtslage gewisse Vereinfachungen von Nöten. Ferner stellt der
NIS2-Checker allein auf die Vorgaben der NIS2-Richtlinie ab, nicht aber auf die Entwurfsfassungen des deutschen Umsetzungsgesetzes. Die Ergebnisse des NIS2-Checkers sind deshalb nur eine erste und unverbindliche
Einschätzung der Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie. Eine verbindliche Aussage darüber, ob die NIS2-Richtlinie [in Ihrem Unternehmen] anzuwenden ist oder nicht, setzt den Abschluss einer Mandatsvereinbarung mit uns voraus. Welche personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem NIS2-Checker [inwiefern] verarbeitet werden, erfahren Sie in unseren Datenschutzinformationen.