Event
AI-Lunch

AI Sourcing – Was Unternehmen bei der Lizenzierung von KI beachten müssen

21.02.2024
12:30 Uhr
Noerr Konferenzzentrum München
KI

Wir freuen uns, Sie zur nächsten Veranstaltung unserer AI-Lunches einzuladen. Die Reihe richtet sich an KI-Begeisterte der Rechtsabteilung und der Unternehmensführung und befasst sich neben den rechtlichen Grundlagen des Einsatzes von KI mit Best Practices aus der Projektpraxis, technischen Hintergründen sowie Fragen der KI-Compliance. Die Veranstaltungsreihe verfolgt einen interdisziplinären Einsatz, der KI aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet und Praxis, Wissenschaft und Gesetzgebung zusammenbringt. Mit einem persönlichen Treffen in der Mittagszeit bieten wir interessierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach einem kurzen Impulsvortrag bei einem gemeinsamen Lunch die Gelegenheit zum Austausch. Für 2024 sind derzeit sechs Lunches geplant, bei welchen wir u.a. über KI und Cybersecurity, Xplainable AI und KI in der Vertragsgestaltung diskutieren werden.

Die nächste Veranstaltung findet am Mittwoch, den 21.02.2024 um 12:30 Uhr in unserem Münchner Büro statt. Bei diesem Treffen wird Marieke Merkle gemeinsam mit Antonia von Appen beleuchten, was Unternehmen auf vertraglicher Ebene bei der Lizenzierung von KI beachten müssen. Hierzu gehören Fragen rund um die schuldrechtliche Allokation des Outputs und die Gewährleistung der Vertraulichkeit der eigenen Daten beim Training und der Verwendung des Systems. Auch sollen Themen rund um die Haftung für Fehler sowie die Qualitätssicherung (Stichwort: Model Drift) im Zentrum stehen.

Im Anschluss an die Diskussion laden wir herzlich zu einem persönlichen Austausch bei einem leichten Lunch ein.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den persönlichen Austausch.

Anfahrt

Noerr Konferenzzentrum München
Brienner Straße 25
80333  München
Germany

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München Blick von oben auf die Frauenkirche

Rechtliche Hinweise

Bitte stellen Sie vor Annahme unserer Einladung sicher, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB wird im Falle Ihrer Teilnahme alle gemäß § 37b Einkommensteuergesetz anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen übernehmen, sodass für Sie eine mögliche steuerliche Belastung durch die Zuwendung abgegolten wird.
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