Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland / Neues bei der Fachkräftezuwanderung (Aufenthaltsrecht)
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Bereits seit mehreren Jahren ist der Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich spürbar. Egal ob in der Pflege, im Handwerk oder im Bereich der hochspezialisierten IT-Technik, es wird für Unternehmen in Deutschland immer schwerer qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass immer mehr Unternehmen die Suche nach Fachkräften auch auf ausländische Arbeitsmärkte ausweiten. So wurde laut den Statistiken der Agentur für Arbeit das Beschäftigungswachstum 2023 allein von ausländischen Staatsangehörigen getragen.
Dass dem akuten Fachkräftemangel nicht ohne Fachkräfteeinwanderung aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittstaaten) begegnet werden kann, hat auch der Gesetzgeber erkannt und hat daher im Jahr 2023 ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlassen. Durch dieses soll es für Fachkräfte aus Drittstaaten einfacher werden, nach Deutschland einzuwandern und auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden.
In unserem Webinar werden wir Ihnen erklären, unter welchen Voraussetzungen Fachkräfte aus Drittstaaten in Deutschland leben und arbeiten dürfen und welche gesetzlichen Erleichterungen hierfür im Aufenthaltsrecht seit spätestens 1. Juni 2024 gelten. Zudem geben wir Ihnen einen Überblick über die speziellen Pflichten, die deutsche Arbeitgeber bei der Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitenden treffen.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Live-Webinar am 18.06.2024 um 13.00 Uhr teilzunehmen.
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