Bundestariftreuegesetz

Mit dem Entwurf des Bundestariftreuegesetzes („BTTG“) stehen erhebliche Veränderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes bevor: Auftrag- und Konzessionsnehmer im Anwendungsbereich des BTTG werden verpflichtet, eine Tariftreueerklärung abzugeben und ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung mindestens die in einer Rechtsverordnung festgelegten tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Darüber hinaus müssen die Auftragnehmer umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen. Ziel ist es, auch im Bereich des öffentlichen Auftragswesens faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern und Lohndumping zu verhindern. Dabei sieht das Gesetz empfindliche Sanktionen bei Verstößen vor.
Kritiker fürchten neben einem zusätzlichen, erheblichen Bürokratieimpuls, eine Belastung von anders-tarifgebundenen Unternehmen. Darüber hinaus begegnet der Gesetzentwurf tragenden Zweifeln an der europa- und verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit.
In unserem Live-Webinar stellen wir die zentralen Inhalte des BTTG vor und zeigen Ihnen praxisnah auf, wie Sie sich auf die neuen Herausforderungen zielgerichtet vorbereiten können.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Live-Webinar am 29.01.2026 von 13:00 – 14:00 Uhr teilzunehmen.
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