Haftung des Generalunternehmers für Subunternehmer

Beim Einsatz von Subunternehmern stellt sich regelmäßig die Frage: Wer haftet eigentlich für das eingesetzte Personal? Die Antwort überrascht viele Unternehmen – denn die Verantwortung des Generalunternehmers geht deutlich weiter, als häufig angenommen.
Zivilrechtlich haftet der Generalunternehmer gegenüber seinem Auftraggeber für Fehler des Subunternehmers häufig wie für eigenes Verschulden. Doch damit nicht genug: Auch für die Einhaltung des Mindestlohns und tariflicher Mindestarbeitsbedingungen kann der Generalunternehmer zur Verantwortung gezogen werden – selbst wenn er mit der Entlohnung des Subunternehmer-Personals unmittelbar nichts zu tun hat. Auch bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kann es den Generalunternehmer treffen: Führt der Subunternehmer Beiträge oder Steuern nicht ordnungsgemäß ab, droht dem Generalunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachhaftung – wenn er nicht rechtzeitig vorgesorgt hat.
Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Verantwortung für den Arbeitsschutz: Der Generalunternehmer muss die Sicherheit u.a. auf der Baustelle koordinieren – auch für das Personal des Subunternehmers. Und wer Fremdpersonal zu eng in die eigenen Abläufe einbindet, riskiert, dass aus dem Subunternehmervertrag eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung wird – mit weitreichenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
In unserem Webinar erfahren Sie unter anderem:
- Wofür haftet der Generalunternehmer, wenn der Subunternehmer seine Pflichten nicht erfüllt?
- Wann wird der Generalunternehmer für Lohn, Beiträge und Steuern des Subunternehmers in die Pflicht genommen?
- Welche Rolle spielt der Arbeitsschutz – und wo lauern Haftungsfallen?
- Wann kippt ein Subunternehmervertrag in eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung?
- Welche strafrechtlichen Risiken bestehen bei illegaler Beschäftigung?
Share
Rechtliche Hinweise
Teilnahme
Compliance-Hinweis
Rechtsberatung
Nutzung personenbezogener Daten
Fotografien/Videoaufnahmen:
Im Rahmen der Veranstaltung können Bilder und/oder Aufnahmen von Ihnen gemacht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Bilder und/oder Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website www.noerr.com und auf unseren Social-Media-Kanälen (LinkedIn, Facebook, X, Instagram, Xing) verwenden dürfen.
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden