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Wagnis­kapital­gesetz endgültig gescheitert?

23.05.2016
Kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Maßnahmen der staatlichen Förderung von Start-Ups und Wagniskapital der laufenden Legislaturperiode

Nach Presseberichten unter Berufung auf Regierungskreise wird das Vorhaben eines Wagniskapitalgesetzes voraussichtlich aufgegeben. Zwar laufen die Verhandlungen zwischen dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) noch. Aus Kreisen des BMF wird aber eingeräumt, dass die Erfolgsaussichten gering sind. Obwohl im Koalitionsvertrag im Jahr 2013 eine Fülle von Maßnahmen zur Start-Up Förderung  mit dem zentralen Element eines Wagniskapitalgesetzes vereinbart wurden, soll Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nun doch nichts von einer steuerlichen Förderung von Wagniskapital (Venture Capital) halten. Finanzstaatssekretär Jens Spahn sieht „nicht genug Stoff“ für ein gebündeltes Wagniskapitalgesetz. Er will sich stattdessen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ohne eigenständiges Regelwerk einsetzen. Seitens des BMF wird stattdessen auf das vom Bundeskabinett am 16.09.2015 beschlossene „Eckpunktepapier Wagniskapital – Deutschland braucht eine neue Gründerzeit“ verwiesen. Dieses soll weiter Schritt für Schritt abgearbeitet werden. Ein Scheitern des Wagniskapitalgesetzes wird von Teilen der Regierungsfraktionen kritisch und zu Recht als völlig falsches Signal gesehen. Im Eckpunktepapier Wagniskapital hat sich die Regierungskoalition zum Ziel gesetzt, wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Wagniskapital zu schaffen.

Das sich abzeichnende Scheitern eines Wagniskapitalgesetzes soll hier zum Anlass genommen werden für eine kritische Bestandsaufnahme wesentlicher Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode für die staatliche Förderung von Start-Ups und Wagniskapital in Deutschland auf den Weg gebracht worden sind.

Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Wagniskapital

Im März bzw. April dieses Jahres sind der neu aufgelegte sog. Coparion-Fonds sowie die ERP/EIF-Wachstumsfazilität an den Start gegangen. Gemeinsam mit dem BMWi stellt die staatliche Förderbank KfW in den kommenden Jahren 625 Mio. Euro Wagniskapital bereit und beteiligt sich seit 2015 wieder als Investor in VC-Fonds. Insgesamt soll damit mit Unterstützung staatlicher Mittel laut KfW ein Gesamtfinanzierungsvolumen von rund 2,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

Coparion-Fonds

Der Co-Investitionsfonds Coparion mit einem Volumen von 225 Mio. Euro löst den bisherigen ERP-Startfonds ab. Dieser hat seit 2005 insgesamt 600 Mio. Euro in 500 Unternehmen investiert. Investoren des neuen Fonds sind das BMWi über ein ERP-Sondervermögen und die KfW. Der Coparion-Fonds richtet sich an innovative Start-ups und junge Technologieunternehmen in einer frühen Wachstumsphase. Der Fonds hält wie sein Vorgänger an dem Prinzip fest, sich nur direkt an Unternehmen und unter der Voraussetzung zu beteiligen, dass ein anderer privater Lead-Investor (z.B. Business Angel, Family Office oder Venture Capital Fonds) in mindestens gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen  investiert. Der Coparion-Fonds kann pro Unternehmen in der Regel in mehreren Finanzierungsrunden je 0,5-3,0 Mio. Euro und maximal bis zu 10 Mio. Euro investieren. Der Fonds agiert außerhalb der KfW und soll dadurch marktnäher, schneller und flexibler werden als der Vorgänger ERP-Startfonds.

ERP-Venture Capital-Fondsinvestment

Die neue ERP/EIF-Wachstumsfazilität der KfW mit einem Volumen von 400 Mio. Euro richtet sich an Unternehmen insbesondere im Clean Tech, Life Science und Med Tech Sektor sowie im e-Commerce in der kapitalintensiveren Anschluss- und Wachstumsphase. Sie soll die Angebotslücke bei Anschlussfinanzierungen schließen. Mit diesem neuen Förderinstrument „ERP-Venture Capital-Fondsinvestment“ beteiligt sich die KfW nicht direkt, sondern über ausgewählte Wagnis- bzw. Risikokapital-Fonds aus Deutschland und Europa an jungen Technologieunternehmen. Pro Jahr plant die KfW fünf bis acht Fondsinvestments. Bisher hat die KfW auf diese Weise in vier VC-Fonds aus Deutschland, Frankreich und Holland investiert. Bei der Due Diligence prüft die KfW insbesondere die Investmentphilosophie der Fondsgesellschaft und den Track Record des Managements. Die KfW verlangt keine Sonderrechte und übt auf operative Investmententscheidungen des Fondsmanagements – wie auch alle anderen Fondsinvestoren – keinen Einfluss aus.

High-Tech Gründerfonds

Ergänzend sei erwähnt, dass die KfW seit 2005 daneben mit Blick auf die Frühphasenfinanzierung in der ganz frühen und besonders risikoreichen sog. Seed-Phase im High-Tech Gründerfonds (HTGF) nach dem Bund der zweitgrößte Investor ist.

INVEST-Zuschussprogramm

Eine zusätzlicher Baustein zur Stärkung der Anreize für privates Wagniskapital in der Seed-Phase ist der Ausbau des INVEST-Zuschussprogramms (vormals Investitionszuschuss Wagniskapital). INVEST ist ein Zuschuss für private Investoren und insbesondere Business Angels. Der Zuschuss beträgt 20% der Investitionssumme und wurde ab 2016 auf eine Obergrenze von 500.000 Euro im Jahr pro Investor für seine Beteiligungen erhöht. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von zusammen 1 Mio. Euro pro Jahr bezuschusst werden. Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital ist seit dem 31.12.2014 von den Ertragsteuern befreit. Der INVEST-Zuschuss ist an bestimmte Förderkriterien gebunden (u.a. darf das Unternehmen nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben und der Investor muss seine Beteiligung mindestens drei Jahre halten). Der Zuschuss wird auf Antrag des Unternehmens oder des Investors nach Bescheinigung der Förderfähigkeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt. Bis August 2014 wurden durch INVEST über 100 Mio. Euro Wagniskapital mobilisiert. Die BAFA bewilligte INVEST-Zuschüsse in Höhe von 21 Mio. Euro.

Weitere Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für internationale Wettbewerbsfähigkeit erforderlich

Im Eckpunktepapier Wagniskapital hat sich die Bundesregierung auf folgende weitere Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen verständigt. Konkret passiert ist insoweit bisher jedoch wenig. Sofern das Vorhaben eines Wagniskapitalgesetzes von der Bundesregierung endgültig aufgegeben wird, ist für das Wagniskapitalumfeld in Deutschland von hoher Bedeutung, dass diese Maßnahmen in künftigen Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden:

  • Ausnahme bei künftiger Ausdehnung der Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen an jungen innovativen Kapitalgesellschaften

Die Ausdehnung der Steuerpflicht auf Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen (Beteiligungshöhe < 10 %) von Kapitalgesellschaften (§ 8b Abs. 4 KStG) ist weiter in der Diskussion auch im Rahmen des laufenden Verfahrens für ein Investmentsteuerreformgesetz. Die Bundesregierung hat sich im Eckpunktepapier Wagniskapital verpflichtet, sicherzustellen, dass eine Neuregelung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz keine neuen steuerlichen Belastungen bei der Finanzierung junger, innovativer Unternehmen schafft. Die Arbeiten der Bundesregierung an einer solchen Lösung, die auch europarechtlich zulässig sein muss, gehen weiter.

  • Ausnahme von der Verlustabzugsbeschränkung beim Anteilseignerwechsel oder Kapitalerhöhungen junger innovativer Unternehmen

Das geltende Steuerrecht sieht grundsätzlich beim Wechsel der Anteilseigner von über 25% der Anteile einen anteiligen Verlust der Verlustvorträge, beim Wechsel von über 50% sogar den vollständigen Verlust vor. Entsprechendes gilt bei Kapitalerhöhungen. Die Bundesregierung sucht mit der EU-Kommission nach Möglichkeiten für eine Ausnahme bzw. zum Erhalt des Verlustabzugs bei jungen innovativen Unternehmen. Aufgrund beihilferechtlicher Bedenken wird davon ausgegangen, dass eine nachhaltige Lösung nur in Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgen kann.

Darüber hinaus sind auch die folgenden im Eckpunktepapier Wagniskapital in Aussicht gestellten Perspektiven für die Weiterentwicklung Deutschlands als wettbewerbsfähiger Standort für Wagniskapital weiter zu verfolgen. Diese sind erforderlichenfalls künftigen Bundesregierungen in Erinnerung zu rufen:

  • Europarechtskonforme Abschaffung der Umsatzbesteuerung von Managementdienstleistungen von Beteiligungskapitalfonds, deren Vermeidung in den übrigen EU-Ländern möglich ist.
  • Gesetzliche Klarstellung der Anforderungen für eine vermögensverwaltende Tätigkeit von Beteiligungskapitalfonds im Sinne des Erlasses des BMF von 2003.
  • Beibehaltung der Steuerbegünstigung der Gewinnbeteiligung von Fonds-Initiatoren und eines Fonds-Managements (sog. Carried Interest) trotz gegenläufiger Forderungen der Bundesländer.

Schließlich bleibt abzuwarten, inwieweit sich der Gesetzgeber gegenüber anderen seitens der Interessenverbände vorgeschlagenen Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital öffnet. Zu nennen sind insbesondere die vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) in einem Diskussionsvorschlag für ein Wagniskapitalgesetz vorgeschlagene Forschungsprämie, die Einführung einer sog. Patentbox, eine Roll-Over Privilegierung bei Re-Investitionen und Sonderabschreibungen für junge innovative Unternehmen.

Fazit

Insgesamt ist die Bundesregierung den durch den Koalitionsvertrag gesteckten hohen Erwartungen in dieser Legislaturperiode bisher nicht gerecht worden. Zwar steht nun mit dem High-Tech Gründerfonds, dem Coparion-Fonds und dem ERP-Venture Capital Fonds-Investment ein staatlich geförderter Zugang über sämtliche Perioden der Frühphasenfinanzierung zur Verfügung.  Dass teilstaatliche Finanzierungen geeignet sein können, auch internationales Venture Capital anzulocken, beweist Israel mit Tel Aviv als zweitgrößtem Start-up Hot Spot weltweit nach dem Silicon Valley. Dort wird bereits seit 1993 erfolgreich ausländisches Venture Capital mit dem Programm „Yozma“ eingeworben. Die Förderung des Wagniskapitalmarkts darf sich aber nicht nur auf die Erweiterung und Flankierung staatlicher Förderprogramme beschränken. Sie muss insbesondere auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Freisetzung privaten Wagniskapitals nachhaltig weiterentwickeln, um nicht (noch) weiter hinter die führenden Länder, allen voran die USA, im Venture Capital zurück zu fallen. Anderenfalls wird Deutschland seine ökonomischen Chancen im Zuge der Digitalisierung nicht nutzen können. Ziel muss daher hierzulande sein, die Anzahl sog. Unicorns, d.h. von Start-Ups mit einer Unternehmensbewertung von über 1 Mrd. US-Dollar, die Ihren Sitz in Deutschland haben, im weltweiten Vergleich zu erhöhen. Denn gerade diese Unternehmen sind die Treiber des globalen Industrieumbaus in vielen Branchen, weshalb die Förderung von Wagniskapital auch für die aktuelle und künftige Regierungen eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Standortpolitik bleiben muss.