Tillmann Hecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner

Arbeitsrecht
Banking & Finance
Fintech
Finanzdienstleistungsaufsicht
Environmental Social and Governance (ESG)

Tillmann Hecht

Tillmann Hecht ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht im Frankfurter Büro. Er berät nationale und internationale Unternehmen in komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere Unternehmensübernahmen, Reorganisationen, Anpassung und Harmonisierung von Regelungen mit Arbeitnehmervertretern und Gewerkschaften, sowie ausgewählten gerichtlichen Verfahren. Tillmann Hecht referiert regelmäßig zu den Themen „Umstrukturierung und kollektives Arbeitsrecht“, „Betriebsübergang und Umwandlung“, sowie „Betriebliche Altersversorgung“.

Pressestimmen

  • Das JUVE Handbuch benennt ihn seit mehreren Jahren als einen der empfohlenen Anwälte für Arbeitsrecht in Deutschland. Auch die internationalen Verzeichnisse Best Lawyers und Legal 500 zählen ihn zu den führenden deutschen Experten auf diesem Gebiet.
  • JUVE Handbuch 2015/2016: „Sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit in diversen Projekten“, Mandant
  • JUVE Handbuch 2016/2017: „Sehr erfahren in komplexen Fragen“, Mandant
  • JUVE Handbuch 2017/2018: „Verlässlich und sachkundig, schreckt vor komplexen Sachverhalten nicht zurück“, Mandant
  • Legal 500 (2018): "Reliable, quick and very experienced."
  • Best lawyers 2023
    recommended

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München, Erlangen und Regensburg
Seit 1991 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main

Mitgliedschaften

  • Arbeitskreis der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • European Employment Lawyers Association (EELA)

Vorträge

  • ProPro HR Executive Strategy, DGFP, in Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, seit 2017
  •  ProPro HR Personalsachbearbeiter, DGFP, Frankfurt, seit 2018 -2022
  • Taktik bei Betriebsratsverhandlungen, DGFP,
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat,
  • Betriebsratsvereinbarungen rechtssicher verhandeln,
  • Er referiert regelmäßig zu den Themen „Umstrukturierung und kollektives Arbeitsrecht“, „Betriebsübergang und Umwandlung“, „Beschäftigung von Ausländern in Deutschland“ sowie „Betriebliche Altersversorgung“.

Publikationen

  • Co-Autor in: Arbeitsschutzgesetz (Hrsg. Kollmer/ Klindt), 3. Auflage 2016
  • "Als Geschäftsführer zum Arbeitsgericht?"; Euroforum Deutschland SE, Ebook Geschäftsführer, 2016