Dr. Paul Alexander Tophof ist Senior Associate in unserem Berliner Büro und Mitglied der Praxisgruppe Employment & Pensions sowie der Praxisgruppe M&A bei Noerr. Er berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Beratung liegt insbesondere auf der (strategischen) Um- und Restrukturierung von Unternehmen, einschließlich der Begleitung damit verbundener Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Darüber hinaus berät er schwerpunktmäßig bei arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dr. Tophof veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.

Referenzen

  • Alstom
    Arbeitsrechtliche Beratung bei der Übertragung des Industriestandorts Görlitz an KNDS
  • Oventrop
    Beratung bei einer umfassenden Restrukturierung
  • Schwarz Gruppe
    Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papierfabrik Maxau von Stora Enso
  • Giesecke+Devrient
    Beratung bei der Ent­wicklung und Implemen­tierung eines Contractual Trust Arrangements (CTA)
  • Fresenius Medical Care
    Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Dekonsolidierung von der Fresenius SE
  • Omnicom
    Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Garbarz-Gruppe
  • VR Equitypartner
    Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Groneweg-Gruppe an Thrive Foods/Mubadala Investment
  • 3i Group
    Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der coolback-Gruppe
  • Exact Group
    Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von weclapp
  • Omnicom
    Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der OSK-Gruppe

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Ruhr-Universität Bochum
Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universtiät Bochum
Promotion an der Ruhr-Universität Bochum
Referendariat mit Stationen u.a. beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie internationalen Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und Hamburg
Anwaltliche Tätigkeit bei einer Wirtschaftskanzlei
Bei Noerr seit 2021
Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum seit 2025
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin

Mitgliedschaften

  • European Employment Lawyers Association

Publikationen

  • Keine Sittenwidrigkeit einer Ruhegeldvereinbarung allein wegen überdurchschnittlicher Bezüge - auch beim Vorstand eines gemeinnützigen Vereins - Anmerkung zu ArbG Paderborn, Urteil vom 12.10.2023
    juris-PR-Compl 1/2024, Anm. 3 (gemeinsam mit Daniel Happ)
  • Arbeitsvertragliche Auswirkungen unterschriebener Protokolle
    ZMV 2023, 182-185 (gemeinsam mit Caroline Frank)
  • Grundzüge des Mitbestimmungsrechts bei Versetzungen nach MVG-EKD und MAVO
    ZMV 2022, 242-245 (gemeinsam mit Lennard Dute)
  • Grenzen des Beschäftigtendatenschutzes bei internen Ermittlungen
    ZMV 2022, 122-126
  • Das Zusammenwirken von Arbeits- und Sozialrecht bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen langfristiger Erkrankung
    JURA 2022, 454-460 (gemeinsam mit Dr. Paul Veit)
  • Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers – Anmerkung zu LArbG Rostock, Urteil vom 20.04.2021
    juris-PR-Compl 5/2021, Anm. 4 (gemeinsam mit Daniel Happ)
  • Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs
    NZA 2021, 601-605 (gemeinsam mit Dr. Hauke Hein)
  • Die Rechtsnatur der Auftraggeberhaftung – Einordnung des § 14 AEntG und § 13 MiLoG in das System der Bürgenhaftung
    Springer Fachmedien, Wiesbaden 2019
  • Die Kündigung durch den Betriebsrat
    NZA 2017, 1242-1246 (gemeinsam mit Dr. Tim Husemann)
  • Politische Betätigung der Mitarbeitenden einer kirchlichen Einrichtung
    ZMV 2017, 126-129 (gemeinsam mit Prof. Dr. Jacob Joussen)
  • Grenzen der Mitbestimmung bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz
    ZMV 2017, 62-64

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