Dr. Paul Alexander Tophof
Rechtsanwalt, Senior Associate

Dr. Paul Alexander Tophof ist Senior Associate in unserem Berliner Büro und Mitglied der Praxisgruppe Employment & Pensions sowie der Praxisgruppe M&A bei Noerr. Er berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Beratung liegt insbesondere auf der (strategischen) Um- und Restrukturierung von Unternehmen, einschließlich der Begleitung damit verbundener Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Darüber hinaus berät er schwerpunktmäßig bei arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A-Transaktionen sowie im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dr. Tophof veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen und ist Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Referenzen
- Alstom
Arbeitsrechtliche Beratung bei der Übertragung des Industriestandorts Görlitz an KNDS - Oventrop
Beratung bei einer umfassenden Restrukturierung - Schwarz Gruppe
Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Papierfabrik Maxau von Stora Enso - Giesecke+Devrient
Beratung bei der Entwicklung und Implementierung eines Contractual Trust Arrangements (CTA) - Fresenius Medical Care
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Dekonsolidierung von der Fresenius SE - Omnicom
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Garbarz-Gruppe - VR Equitypartner
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Veräußerung der Groneweg-Gruppe an Thrive Foods/Mubadala Investment - 3i Group
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der coolback-Gruppe - Exact Group
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von weclapp - Omnicom
Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der OSK-Gruppe
Werdegang
Mitgliedschaften
- European Employment Lawyers Association
Publikationen
- Keine Sittenwidrigkeit einer Ruhegeldvereinbarung allein wegen überdurchschnittlicher Bezüge - auch beim Vorstand eines gemeinnützigen Vereins - Anmerkung zu ArbG Paderborn, Urteil vom 12.10.2023
juris-PR-Compl 1/2024, Anm. 3 (gemeinsam mit Daniel Happ) - Arbeitsvertragliche Auswirkungen unterschriebener Protokolle
ZMV 2023, 182-185 (gemeinsam mit Caroline Frank) - Grundzüge des Mitbestimmungsrechts bei Versetzungen nach MVG-EKD und MAVO
ZMV 2022, 242-245 (gemeinsam mit Lennard Dute) - Grenzen des Beschäftigtendatenschutzes bei internen Ermittlungen
ZMV 2022, 122-126 - Das Zusammenwirken von Arbeits- und Sozialrecht bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen langfristiger Erkrankung
JURA 2022, 454-460 (gemeinsam mit Dr. Paul Veit) - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers – Anmerkung zu LArbG Rostock, Urteil vom 20.04.2021
juris-PR-Compl 5/2021, Anm. 4 (gemeinsam mit Daniel Happ) - Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs
NZA 2021, 601-605 (gemeinsam mit Dr. Hauke Hein) - Die Rechtsnatur der Auftraggeberhaftung – Einordnung des § 14 AEntG und § 13 MiLoG in das System der Bürgenhaftung
Springer Fachmedien, Wiesbaden 2019 - Die Kündigung durch den Betriebsrat
NZA 2017, 1242-1246 (gemeinsam mit Dr. Tim Husemann) - Politische Betätigung der Mitarbeitenden einer kirchlichen Einrichtung
ZMV 2017, 126-129 (gemeinsam mit Prof. Dr. Jacob Joussen) - Grenzen der Mitbestimmung bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz
ZMV 2017, 62-64
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