Dr. Paul Alexander Tophof

Rechtsanwalt, Senior Associate

Arbeitsrecht

Paul Alexander Tophof

Dr. Paul Alexander Tophof ist Senior Associate in unserem Düsseldorfer Büro und Mitglied der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Noerr. Er berät nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Beratung liegt insbesondere auf der (strategischen) Um- und Restrukturierung von Unternehmen, einschließlich der Begleitung damit verbundener Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt sind die Beratung zu Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträgen, einschließlich deren Beendigung. Dr. Tophof veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen.

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Ruhr-Universität Bochum
Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universtiät Bochum
Referendariat mit Stationen u.a. beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie internationalen Wirtschaftskanzleien in Düsseldorf und Hamburg
Anwaltliche Tätigkeit bei einer Wirtschaftskanzlei
Bei Noerr seit 2021
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Publikationen

  • Keine Sittenwidrigkeit einer Ruhegeldvereinbarung allein wegen überdurchschnittlicher Bezüge - auch beim Vorstand eines gemeinnützigen Vereins - Anmerkung zu ArbG Paderborn, Urteil vom 12.10.2023, juris-PR-Compl 1/2024, Anm. 3 (gemeinsam mit Daniel Happ)
  • Arbeitsvertragliche Auswirkungen unterschriebener Protokolle, ZMV 2023, 182-185 (gemeinsam mit Caroline Frank)
  • Grundzüge des Mitbestimmungsrechts bei Versetzungen nach MVG-EKD und MAVO, ZMV 2022, 242-245 (gemeinsam mit Lennard Dute)
  • Grenzen des Beschäftigtendatenschutzes bei internen Ermittlungen, ZMV 2022, 122-126
  • Das Zusammenwirken von Arbeits- und Sozialrecht bei ruhendem Arbeitsverhältnis wegen langfristiger Erkrankung, JURA 2022, 454-460 (gemeinsam mit Dr. Paul Veit)
  • Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers für schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers – Anmerkung zu LArbG Rostock, Urteil vom 20.04.2021, juris-PR-Compl 5/2021, Anm. 4 (gemeinsam mit Daniel Happ)
  • Folgen einer Quarantäneanordnung während bewilligten Urlaubs, NZA 2021, 601-605 (gemeinsam mit Dr. Hauke Hein)
  • Die Rechtsnatur der Auftraggeberhaftung – Einordnung des § 14 AEntG und § 13 MiLoG in das System der Bürgenhaftung, Wiesbaden 2019
  • Die Kündigung durch den Betriebsrat, NZA 2017, 1242-1246 (gemeinsam mit Dr. Tim Husemann)
  • Politische Betätigung der Mitarbeitenden einer kirchlichen Einrichtung, ZMV 2017, 126-129 (gemeinsam mit Prof. Dr. Jacob Joussen)
  • Grenzen der Mitbestimmung bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz, ZMV 2017, 62-64