8. Noerr Competition Day – Horizontale Enforcement-Trends, Reform der Vertikal-GVO und Kartellrechts-Compliance-Monitoring im Fokus

12.02.2019

Trends in der weltweiten Durchsetzung des Kartellrechts in Ländern wie Brasilien, Japan und den USA prägten die Diskussionen der mehr als 150 in- und ausländischen Teilnehmer – darunter zahlreiche Unternehmensvertreter – auf dem Competition Day der Kanzlei Noerr. Für aktuellen Gesprächsstoff sorgten zudem die untersagte Fusion der Zugsparten von Siemens und Alstom durch die EU-Kommission sowie die Facebook-Entscheidung des Bundeskartellamts.

Mit Ankündigungen für gemeinsame Initiativen zur Überarbeitung des Kartellrechts reagierten die Regierungen in Berlin und Paris auf die Entscheidung der EU-Kommission. „Die Kommission ist ihrer Linie treu geblieben und hat die geplante Fusion strikt nach den Vorgaben des Kartellrechts beurteilt und letztlich untersagt“, betonte Dr. Fabian Badtke, Leiter Kartellrecht bei Noerr. Badtke unterstrich, dass die EU-Kommission damit einer Politisierung des Kartellrechts vorbeugt. Zugleich mahnte er an, dass es künftig in der Fusionskontrolle immer stärker darauf ankomme, den Wettbewerb von außen zu berücksichtigen.

Im Rahmen einer Panel-Diskussion erörterte Dr. Alexander Birnstiel, Kartellrechtspartner von Noerr in Brüssel und München, horizontale Enforcement-Trends mit Kollegen aus Brasilien, Japan und den USA. Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass sich Kartellbehörden auf globaler Ebene immer stärker vernetzen und über aktuelle Entwicklungen austauschen.

„Unternehmen mit weltweitem Aktivitätsradius müssen ihre Kartellrechts-Compliance dieser Entwicklung anpassen“, sagte Dr. Alexander Birnstiel. „Für Unternehmen steigt das Risiko, kartellrechtlichen Ermittlungen gleichzeitig in verschiedenen Ländern ausgesetzt zu sein.“

Auch das ist Ausdruck der Anpassung des Kartellrechts an das digitale Zeitalter. Nicht zuletzt Plattformmärkte stellen das Kartellrecht vor neuartige Herausforderungen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass es wichtig sei, die Märkte offenzuhalten und den Wechsel zwischen Plattformen zu erleichtern, im Übrigen aber vorsichtig mit regulatorischen Eingriffen umzugehen.

Neben den horizontalen Themen lag ein weiterer Fokus auf dem Informationsaustausch zwischen Herstellern und Händlern in dualen Vertriebssystemen. Gerade in diesem Bereich erhoffen sich die Teilnehmer mehr Rechtssicherheit durch die bevorstehende Reform der Vertikal-GVO (Gruppenfreistellungsverordnung über vertikale Vereinbarungen).

Last but not least: Mit der Einführung von Kartellrechts-Compliance-Programmen ist es nicht getan. Um Risiken von Kartellrechtsverstößen zu minimieren, ist ein ständiges Monitoring der Compliance-Systeme erforderlich, resümierte Dr. Kathrin Westermann, Kartellrechtspartnerin von Noerr in Berlin.