NIS2/KRITIS – Wer haftet für die Netzwerksicherheit?

Mit der NIS2-Richtlinie sowie der CER-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen hat der EU-Gesetzgeber den Mindeststandard für eine digitale und physische Cybersicherheit von Unternehmen und staatlichen Einrichtungen wesentlich erhöht. Beide Regelwerke machen klar, dass die physische wie auch die Netzwerksicherheit nicht nur „nice to have“, sondern unabdingbares „must have“ sind. In unserem nächsten „Digital Talks“-Webinar am 09.12.2024 erfahren Sie,
- wo der deutsche Gesetzgeber in der Umsetzung der beiden Richtlinien steht,
- welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen und
- inwieweit auch das Management künftig für die Einhaltung der neuen Vorgaben im Unternehmen persönlich haftet.
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