Sondervermögen Infrastruktur & Klimaneutralität

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich in den kommenden Jahren große Finanzierungsbedarfe, die angesichts des bestehenden Investitionsstaus in die öffentliche Infrastruktur sowie vielfältiger und neuer Herausforderungen unabhängig von der konjunkturellen Lage zu bewältigen sein werden. Insbesondere erstrecken sich diese auf den Erhalt und Erweiterung der Verkehrs- sowie Ausbau und Modernisierung der Energieinfrastruktur nebst Investitionen in Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
Zur Bewältigung dieser Aufgaben dient das in Art. 143h GG verankerte Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ („Sondervermögen“) von bis zu EUR 500 Mrd., welches zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ermöglichen soll und vom Bundesministerium der Finanzen („BMF“) verwaltet wird. Zu diesem Zweck hat der Deutsche Bundestag am 18. September 2025 das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ („SVIKG“) beschlossen, welches am 2. Oktober 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Von dem Sondervermögen entfallen EUR 300 Mrd. auf den Bund und EUR 100 Mrd. auf die Länder; weitere EUR 100 Mrd. werden in zehn gleichmäßigen Tranchen bis zum Jahr 2034 dem Klima- und Transformationsfond („KTF“) zugeführt und sind für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Das BMF hat zudem kürzlich in seinen FAQ zum Sondervermögen näher berichtet und die „Innovationsoffensive“ der Bundesregierung weiter beschrieben.
Wir wollen in dem Webinar insbesondere darüber sprechen,
- wie der Bund, die Länder und die Kommunen die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sondervermögen rechtssicher und zugleich effektiv verteilen können und welche regulatorischen Anforderungen sie dabei zu beachten haben,
- wie Unternehmen sich frühzeitig auf die erfolgreiche Beteiligung an Förder- und Investitionsprogrammen einrichten und welche Vorbereitungen sie jetzt schon treffen können, um die vielfältigen wirtschaftlichen Chancen optimal zu nutzen.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Live-Webinar am 21.01.2026 um 13.00 Uhr teilzunehmen.
Rechtliche Hinweise
Teilnahme
Compliance-Hinweis
Rechtsberatung
Nutzung personenbezogener Daten
Fotografien/Videoaufnahmen:
Im Rahmen der Veranstaltung können Bilder und/oder Aufnahmen von Ihnen gemacht werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Bilder und/oder Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website www.noerr.com und auf unseren Social-Media-Kanälen (LinkedIn, Facebook, X, Instagram, Xing) verwenden dürfen.
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden
