Webinar
QuartalsUpdate Compliance & Internal Investigations

Plattform­ökono­mie: Neue Ermittlungs­macht und digitale Risiken ab 2026

21.04.2026
13:00 Uhr
Agile work

Nahezu alle Unternehmen verfolgen digitale Geschäftsmodelle, vom Online-Shop über digitale Dienste bis hin zu Kollaborationsplattformen. Seit dem 1. Januar 2026 ändert sich das Spiel: Mit dem SchwarzArbMoDiG wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur „kleinen Staatsanwaltschaft“ – mit Zugriffsrechten auf Ihre digitalen Systeme (ERP, Zeiterfassung, Buchhaltung), automatisierten Datenabgleichen mit Polizeidatenbanken und deutlich erweiterten Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten.

Besonders im Visier: plattformbasierte Lieferdienste und digitale Plattformmodelle.

Fakt ist: Die neuen Prüf- und Mitwirkungspflichten treffen Unternehmen aller Branchen – vom Start-up bis zum Konzern, quer durch Industrie, Handel, Dienstleistungen und Logistik.

Weitere Aufsichts- und Verfolgungsbehörden werden nachziehen.

In diesem Webinar erfahren Sie kompakt und praxisnah:

  • welche spezifischen Compliance-Felder Sie bei verschiedenen Arten von Plattformmodellen im Blick behalten sollen,
  • wo die größten arbeits-, steuer- und strafrechtlichen Risiken liegen,
  • wie FKS-Prüfungen künftig ablaufen,
  • welche Prozesse Sie jetzt in HR, Legal, Tax und Compliance anpassen sollten,
  • worauf Auftraggeber bei Nachunternehmern achten müssen.

Machen Sie Ihr Unternehmen fit für neue Compliance-Risiken. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen „FKS-ready“ ist.

 

Zur Anmeldung

Rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zur Teilnahme ist eine Registrierung erforderlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die persönlichen Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (beispielsweise Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Veranstaltungs-Plattform, Lautsprecher oder Headset) für die Teilnahme vorzuhalten. Der Mitschnitt und die Verbreitung der Veranstaltung, sei es live oder in Form von Mitschnitten, ist untersagt. Die hier dargestellten Veranstaltungen richten sich an Mandanten von Noerr und Unternehmen, die ein Interesse daran haben, unsere Dienstleistungen näher kennen zu lernen. Wir behalten uns das Recht vor, Teilnehmer abzulehnen oder aus wichtigem Grund auszuschließen.
Bitte stellen Sie vor Annahme unserer Einladung sicher, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB wird im Falle Ihrer Teilnahme alle gemäß § 37b Einkommensteuergesetz anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen übernehmen, sodass für Sie eine mögliche steuerliche Belastung durch die Zuwendung abgegolten wird.
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