Prof. Dr. Christian Pelz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner

Prof. Dr. Christian Pelz vertritt deutsche und internationale Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte, leitende Mitarbeiter und Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren gegenüber Verwaltungsbehörden, Steuer- und Zollfahndung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten oder vor Untersuchungsausschüssen. Sein Tätigkeitsbereich umfasst u.a. Korruptionsdelikte im In- und Ausland, Betrug und Unterschlagung, Bilanz- und Kapitalmarktstrafrecht, Insolvenz-, Arbeits- und Umweltdelikte, Steuer- und Zollstrafrecht sowie Außenwirtschaftsrecht. Dr. Christian Pelz hat besondere Erfahrung in der Steuerung von Unternehmens- und Individualverteidigung als auch in der Koordinierung komplexer Verfahren und Streitigkeiten in Straf-, Zivil-, Steuer- und Verwaltungsverfahren. Er berät Unternehmen in allen Arten von Compliance-Angelegenheiten, u.a. der Entwicklung und Einführung von Compliance-Programmen, der Erstellung von Compliance-Richtlinien und Arbeitsanweisungen, Compliance-Prüfungen und in der Behandlung von Compliance-Fällen. Prof. Dr. Christian Pelz verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Internal Investigations sowohl außerhalb als auch im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen. Er hat eine Vielzahl von Internal Investigations im In- und Ausland geleitet, insbesondere im Zusammenhang mit Korruptions-, Betrugs- und Untreuedelikten als auch wegen sonstiger Pflichtverletzungen. Prof. Dr. Christian Pelz unterstützt Unternehmen bei der Ermittlung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die aus strafbaren Handlungen oder sonstigen Pflichtverletzungen von Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Organen entstehen.
Auszeichnungen
- Thought Leader Germany Business Crime Defence
Lexology 2026 - Beste Anwälte Corporate Governance & Compliance, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
Best Lawyers / Handelsblatt 2026 - Empfohlener Anwalt für Compliance, White-Collar Crime Corporate und Individuals, Internal Investigations und Wirtschaftsstrafrecht
Legal 500 Germany 2025 - Empfohlener Anwalt für White-Collar Corporate und Compliance
Chambers Germany 2025 - Empfohlener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Compliance & Internal Investigations
JUVE Handbuch 2025/2026 - Empfohlener Anwalt für Steuerstrafrecht, Zoll und Verbrachsteuern
JUVE Steuermarkt 2025
Werdegang
Mitgliedschaften
- ARGE Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Vereinigung für Europäisches Strafrecht e.V.
- wistev - Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
- Center for Criminal Compliance, Universität Gießen
Vorträge
- Compliance Officer (Univ.) – Zertifizierungskurs Universität Augsburg
Anti-Korruption - Certified Compliance Expert (CCE) - GRC School
Tax Compliance
Publikationen
- Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 3. Auflage 2024
Kommentierung §§ 4-7, 17-22, 2 AWG, §§ 21-27, 49-52, 79-82, 83 AWV, §§ 3-8, 11-12 SanktDG - Mitherausgeber BeckOK-Geldwäschegesetz
§§ 1 Abs. 1 u. 2, 2 Nr. 10-16, 43, 44, 47-49, 56, 57, 59 GwG, §§ 1, 3, 4 GwGMeldV-Immobilien, §§ 1-5 GwG MeldV - Wabnitz/Janovski, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 6. Auflage 2025
Insolvenz – Strafrechtlicher Teil - Hauschka/Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 4. Auflage 2024
Strafrechtliche und zivilrechtliche Aufsichtspflicht, Personalorganisation und Arbeitsstrafrecht, in: - Bürgers/Lieder, Aktiengesetz, 6. Auflage 2024
Kommentierung § 92, vor §§ 394 – 410 AktG - Rübenstahl/Idler, Tax Compliance, 2017
Ertragsteuerliche (Nicht)Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, insbesondere Aufwand für korruptive Handlungen - Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis, Internal Investigations, 2. Aufl., 2016
Unfälle und Katastrophen - Lieder/Ceesay, Hinweisgeberschutzgesetz, 2025
Kommentierung §§ 6, 53 - Das neue deutsche Sanktionsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht ZWH 2026, 89
- Zur Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Vorschriften, GWuR 2026, 68
- Beckmann/Scholtz/Vollmer, Investment
Kommentierung §§ 339-342 KAGB
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