Prof. Dr. Christian Pelz vertritt deutsche und internationale Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte, leitende Mitarbeiter und Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren gegenüber Verwaltungsbehörden, Steuer- und Zollfahndung, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten oder vor Untersuchungsausschüssen. Sein Tätigkeitsbereich umfasst u.a. Korruptionsdelikte im In- und Ausland, Betrug und Unterschlagung, Bilanz- und Kapitalmarktstrafrecht, Insolvenz-, Arbeits- und Umweltdelikte, Steuer- und Zollstrafrecht sowie Außenwirtschaftsrecht. Dr. Christian Pelz hat besondere Erfahrung in der Steuerung von Unternehmens- und Individualverteidigung als auch in der Koordinierung komplexer Verfahren und Streitigkeiten in Straf-, Zivil-, Steuer- und Verwaltungsverfahren. Er berät Unternehmen in allen Arten von Compliance-Angelegenheiten, u.a. der Entwicklung und Einführung von Compliance-Programmen, der Erstellung von Compliance-Richtlinien und Arbeitsanweisungen, Compliance-Prüfungen und in der Behandlung von Compliance-Fällen. Prof. Dr. Christian Pelz verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Durchführung von Internal Investigations sowohl außerhalb als auch im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen. Er hat eine Vielzahl von Internal Investigations im In- und Ausland geleitet, insbesondere im Zusammenhang mit Korruptions-, Betrugs- und Untreuedelikten als auch wegen sonstiger Pflichtverletzungen. Prof. Dr. Christian Pelz unterstützt Unternehmen bei der Ermittlung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, die aus strafbaren Handlungen oder sonstigen Pflichtverletzungen von Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Organen entstehen.

Auszeichnungen

  • Thought Leader Germany Business Crime Defence
    Lexology 2026
  • Beste Anwälte Corporate Governance & Compliance, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
    Best Lawyers / Handelsblatt 2026
  • Empfohlener Anwalt für Compliance, White-Collar Crime Corporate und Individuals, Internal Investigations und Wirtschaftsstrafrecht
    Legal 500 Germany 2025
  • Empfohlener Anwalt für White-Collar Corporate und Compliance
    Chambers Germany 2025
  • Empfohlener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Compliance & Internal Investigations
    JUVE Handbuch 2025/2026
  • Empfohlener Anwalt für Steuerstrafrecht, Zoll und Verbrachsteuern
    JUVE Steuermarkt 2025

Meine Insights

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München
Wahlstation bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Windhoek (Namibia)
Seit 1997 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München

Mitgliedschaften

  • ARGE Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Vereinigung für Europäisches Strafrecht e.V.
  • wistev - Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V.
  • Center for Criminal Compliance, Universität Gießen

Vorträge

  • Compliance Officer (Univ.) – Zertifizierungskurs Universität Augsburg
    Anti-Korruption
  • Certified Compliance Expert (CCE) - GRC School
    Tax Compliance

Publikationen

  • Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 3. Auflage 2024
    Kommentierung §§ 4-7, 17-22, 2 AWG, §§ 21-27, 49-52, 79-82, 83 AWV, §§ 3-8, 11-12 SanktDG
  • Mitherausgeber BeckOK-Geldwäschegesetz
    §§ 1 Abs. 1 u. 2, 2 Nr. 10-16, 43, 44, 47-49, 56, 57, 59 GwG, §§ 1, 3, 4 GwGMeldV-Immobilien, §§ 1-5 GwG MeldV
  • Wabnitz/Janovski, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 6. Auflage 2025
    Insolvenz – Strafrechtlicher Teil
  • Hauschka/Moosmayer/Lösler, Corporate Compliance, 4. Auflage 2024
    Strafrechtliche und zivilrechtliche Aufsichtspflicht, Personalorganisation und Arbeitsstrafrecht, in:
  • Bürgers/Lieder, Aktiengesetz, 6. Auflage 2024
    Kommentierung § 92, vor §§ 394 – 410 AktG
  • Rübenstahl/Idler, Tax Compliance, 2017
    Ertragsteuerliche (Nicht)Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, insbesondere Aufwand für korruptive Handlungen
  • Knierim/Rübenstahl/Tsambikakis, Internal Investigations, 2. Aufl., 2016
    Unfälle und Katastrophen
  • Lieder/Ceesay, Hinweisgeberschutzgesetz, 2025
    Kommentierung §§ 6, 53
  • Das neue deutsche Sanktionsstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht ZWH 2026, 89
  • Zur Verantwortlichkeit juristischer Personen bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Vorschriften, GWuR 2026, 68
  • Beckmann/Scholtz/Vollmer, Investment
    Kommentierung §§ 339-342 KAGB

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