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UEFA akzeptiert Regenbogenbinde als „good cause“

21.06.2021

Immer häufiger nutzen Fußballer, wie andere Sportler auch, ihre Bekanntheit, um ihre Meinung zu wichtigen gesellschaftlichen, politischen Themen äußern. Diese Äußerungen finden gerade aufgrund der damit verbundenen Aufmerksamkeit regelmäßig auch im Rahmen der sportlichen Wettbewerbe statt. Die veranstaltenden Verbände stehen dem allerdings in der Regel kritisch gegenüber. Die politische Neutralität des Sports wird dabei höher gestellt als die Meinungsäußerungsfreiheit von Sportlern.

Für viel Verwunderung bei den Zuschauern der Fußball-EM sorgte aktuell ein Ermittlungsverfahren der UEFA: Diese schaltete sich ein, weil Manuel Neuer als Kapitän der deutschen Fußballnationalmannschaft mit einer Armbinde in Regenbogenfarben auflief. Die Binde soll ein Zeichen der Mannschaft für die Solidarität mit der LGBTQ-Gemeinschaft sowie für Diversität, Offenheit, Toleranz und gegen Hass und Ausgrenzung sein. Jedoch verstößt die Binde gegen Artikel 58 der UEFA-Regularien zur Fußball-EM. Danach haben die Kapitäne die von der UEFA zur Verfügung gestellten Armbinden zu tragen. Die UEFA stellte das Verfahren aber zügig wieder ein und erklärte, die Armbinde sei als „Zeichen der Mannschaft für Vielfalt und damit als 'good cause' bewertet" worden.

Das Verhalten der UEFA verdeutlicht, wie schwer sich viele Sportverbände aktuell damit tun, auf der einen Seite ihre politische Neutralität zu wahren, sich auf der anderen Seite aber aktuellen Initiativen, wie beispielsweise der LGBTQ-Bewegung für mehr Diversität und gegen Diskriminierung, nicht zu verschließen und wichtige Aktionen von Sportlern und Verbänden, die sich für eine offenere und tolerantere Gesellschaft einsetzen, zu unterstützen. Dies hatte die UEFA zuletzt schon einmal im Zusammenhang mit der „Black Lives Matter“-Bewegung getan. Sie erklärte, dass „jeder Spieler, der eine Gleichstellung von Menschen fordert, indem er sich niederkniet,“ hierzu die Erlaubnis habe. Das Thema war aufgekommen, nachdem sich belgische Fußballer im Rahmen eines EM-Spiels durch das Niederknien gegen Rassismus und Polizeigewalt positioniert hatten.

Das Thema bleibt zudem weiter brisant: Die Stadt München hat angekündigt, die Arena im Rahmen des dritten Gruppenspiels der deutschen Nationalmannschaft gegen Ungarn ebenfalls in den Regenbogenfarben leuchten zu lassen. Die Aktion soll ein klares Zeichen gegen ein ungarisches Gesetz sein, welches die Informationsrechte von Jugendlichen zum Thema Homosexualität einschränkt. DFB und UEFA haben zum Vorstoß der Stadt München noch nicht Stellung bezogen.

Auch bei den anstehenden olympischen Spielen von Tokio rechnen Vertreter von Athletenvereinigungen mit politischen Äußerungen ihrer Mitglieder. Solche sind jedoch nach der kontrovers diskutierten Rule 50 der Olympic Charter verboten. Das Olympische Komitee schränkt mit dieser Regel die Meinungsäußerungsfreiheit der Athleten ein. Sportler, die gegen dagegen verstoßen, müssen mit Sanktionen seitens der Verbände rechnen.

Das Sportrechts-Team von Noerr steht daher bereits in engem Kontakt mit einer der führenden internationalen Athletenorganisationen, um die Sportler bei drohenden Verfahren zu unterstützen. Die zu pauschale Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sehen wir kritisch, da sie alle positiven Aktionen unterbindet, in denen sich Athleten als Rolemodel für die gesellschaftlich so wichtigen Themen wie Toleranz und Diversity einsetzen. 

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