Dr. Cathrin Wentzel ist Mitglied der Praxisgruppe Digital Business bei Noerr. Ihr Beratungsschwerpunkt liegt im Vertriebsrecht, insbesondere im Vertriebskartellrecht, mit besonderem Fokus auf den digitalen Vertrieb und den Vertrieb digitaler Produkte. Sie berät nationale und internationale Unternehmen, insbesondere aus der Automobilbranche, bei der Gestaltung, Implementierung und Optimierung ihrer Vertriebssysteme sowie in kartellrechtlichen Fragestellungen. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der rechtlichen Beratung zu Datenzugangsansprüchen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Fahrzeugdaten, zu Wartungs- und Reparaturinformationen (RMI) sowie zu den Anforderungen des Data Act.

Auszeichnungen

  • LEGAL 500 Deutschland hebt Dr. Cathrin Wentzel als einen "Partner der nächsten Generation" im Handels- und Vertriebsrecht hervor
  • Ones to Watch in Germany; Competition/Antitrust law, 2026 Best Lawyers/Handelsblatt

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Postgraduiertenstudium (LL.M.) an der University of Sussex
Wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Großkanzlei
Promotionsbegleitende Tätigkeit als Anwältin einer Kanzlei in Frankfurt
Seit 2016 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt

Mitgliedschaften

  • Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) e.V.

Publikationen

  • Kommentierung von Art. 5 und Art. 11 in Paschke/Schumacher, EU Data Act Kommentar, 1. Auflage 2025
  • Wentzel/Lutz RAW 2024, 123-131: Zugangsanspruch zu Reparatur- und Wartungsinformationen nach der Typgenehmigungsverordnung und Data Act - eine Gegenüberstellung
  • Wentzel/Krebs RAW 2023, 80-84: Fernabschaltung einer Elektrofahrzeugbatterie in Verbraucherklauseln unwirksam – Urteilsbesprechung von BGH, Urt. v. 26.10.2022 – XII ZR 89/21
  • Ströbl/Wentzel, ZVertriebsR 2023, 124-125: Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.2.2023 11 U 9/22 (ZVertriebsR 2023, 112-124) - Kein Anspruch eines Vertragshändlers auf Festlegung von Margen und Boni im Vertragshändlervertrag
  • Ströbl/Wentzel, ZVertriebsR 2022, 199-200: Anmerkung zu einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 10.3.2022 – 11 U 19/21 (Kart) (ZVertriebsR 2022, 190-199): Zum Verhältnis von konzerneigenen und händlereigenen Leasinggesellschaften
  • Goßler/Wentzel, ZVertriebsR 2021, 341-348: Der Entwurf der neuen Vertikal-GVO im Lichte des Entwurfs der neuen Vertikal-Leitlinien

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