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Europäische Kommission veröffentlicht Abschluss­bericht zu Kapazitäts­mechanismen

12.12.2016

Am 30. November hat die Europäische Kommission ihren seit langem erwarteten Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen im Strommarkt veröffentlicht. Der Bericht wird durch das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ ergänzt, das einen europäischen Rechtsrahmen für Kapazitätsmechanismen schaffen, konkrete Regeln für die grenzüberschreitende Beteiligung einführen und zu einer stärkeren Integration der Kapazitätsmärkte führen wird. Dieser neue Rechtsrahmen bringt Klarheit in Bezug auf die beihilferechtliche Bewertung von Kapazitätsmechanismen durch die Kommission.

Kapazitätsmechanismen sind Unterstützungsmechanismen, die von den Mitgliedstaaten eingerichtet wurden, um erwartete Kapazitätslücken zu schließen und die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Ausreichende Kapazitäten sind erforderlich, um Stromausfälle zu vermeiden und um sicherzustellen, dass das Stromangebot jederzeit den Strombedarf deckt. Im Rahmen dieses Mechanismus wird Kapazitätsanbietern zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf eine weitere Vergütung angeboten, um die vorhandene Kapazität und damit verbundene Investitionen aufrechtzuerhalten. Die Kommission hatte Bedenken, dass die zusätzliche Vergütung entgegen den EU-Beihilfevorschriften bestimmte Produzenten oder Technologien in unangemessener Weise begünstigen und den grenzüberschreitenden Stromhandel behindern könnte.

Diese erste Sektoruntersuchung überhaupt im Bereich der staatlichen Beihilfen war im April 2015 eingeleitet worden. Die Kommission sammelte und bewertete Informationen von Marktteilnehmern und öffentlichen Stellen zu bestehenden und geplanten Kapazitätsmechanismen in 11 Mitgliedstaaten.

In ihrem Abschlussbericht kommt die Kommission zu dem Schluss, dass einige Mitgliedstaaten noch immer eine unzureichende Erzeugungskapazität fürchten, obwohl die Stromversorgung auf europäischer Ebene ausreichend ist. Die Kommission erkennt daher an, dass die Kapazitätsmechanismen möglicherweise erforderlich sind, stellt jedoch fest, dass diese Mechanismen mit geeigneten Marktreformen einhergehen müssen. Die Kommission stellt daraufhin ihre diversen Reformvorschläge in dem Bericht vor. Sie betont zudem, dass die Notwendigkeit eines derartigen Mechanismus auf der Grundlage einer strengen Bewertung der Angemessenheit anhand eines genau definierten Zuverlässigkeitsstandards nachgewiesen werden muss. Wird die Notwendigkeit des Mechanismus durch die Bewertung nachgewiesen, sollte der Kapazitätsmechanismus über ein wettbewerbliches Preisfestsetzungsverfahren, mit dem sichergestellt wird, dass nicht zu viel für Kapazität gezahlt wird, allen potenziellen Kapazitätsanbietern jedweder Art offenstehen. Marktweite Kapazitätsmechanismen müssen ausdrücklich auch für eine grenzüberschreitende Beteiligung offen sein, um Verfälschungen des grenzüberschreitenden Wettbewerbs und Handels zu minimieren, Anreize für fortlaufende Investitionen in Verbindungsleitungen sicherzustellen und die Kosten der europäischen Versorgungssicherheit langfristig zu senken.

In der Sektoruntersuchung wurden 35 ehemalige, bestehende und künftige Kapazitätsmechanismen in 11 Mitgliedstaaten ermittelt. Die Kommission hat beobachtet, dass viele der derzeitigen Mechanismen Mängel aufweisen. Sie wird daher ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortsetzen, um die derzeit bestehenden Kapazitätsmechanismen zu verbessern. Künftige Kapazitätsmechanismen werden jedoch der Kommission gemeldet werden müssen, da diese Mechanismen mit staatlichen Beihilfen verbunden sind und gemäß den EU-Beihilfevorschriften beurteilt werden müssen. Die Kommission wird insbesondere prüfen, ob die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der im Abschlussbericht der Sektoruntersuchung zusammengefassten Hinweise die Notwendigkeit des geplanten Kapazitätsmechanismus nachgewiesen haben und entsprechend Maßnahmen zur Minimierung der dadurch erzeugten Wettbewerbsverfälschung ergriffen wurden.

Deutschland sieht derzeit eine Netzreserve, eine Kapazitätsreserve und eine weitere Reserve auf Basis von Braunkohlekraftkraftwerken (Sicherheitsbereitschaft) vor. Zudem gibt es in Deutschland mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Fördermechanismus auch für bestehende KWK-Kapazitäten. Diese Maßnahme wurde von der Kommission im November 2016 genehmigt, nachdem Deutschland nachgewiesen hatte, dass diese Anlagen wegen höherer Produktionskosten und niedriger Strompreise ohne die befristete Unterstützung den Betrieb einstellen würden. Deutschland hat beschlossen, neben diesen Maßnahmen keine zusätzlichen Kapazitätsmechanismen umzusetzen. Der von der Kommission geschaffene neue Rechtsrahmen wird indes eine Orientierungshilfe in Bezug auf die künftig zu ergreifenden Schritte bieten.

 

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