Dr. Benjamin Jahn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner


Benjamin Jahn

Expert in company pension schemes; thorough and practical work results; practical solutions.

Mandant, Legal 500, 2025

Dr. Benjamin Jahn ist Co-Leiter der Praxisgruppe Employment and Pensions bei Noerr. Er war zusätzlich auch als Syndikusrechtsanwalt für den Bereich Arbeitsrecht eines internationalen mittelständischen Unternehmens zuständig und als Mitglied des Aufsichtsrates eines Unternehmens der digitalen Elektronikdienstleistungen und -empfangstechniken tätig. Dr. Benjamin Jahn berät bei arbeitsrechtlichen Aspekten von M&A- und Private Equity-Transaktionen, Transformationsprozessen sowie schwerpunktmäßig im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Er hält regelmäßig Vorträge zu unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Themen.

Referenzen

  • OWH SE i.L.
    Beratung bei der Konzeptionierung und Umsetzung eines Pension Buy-out inkl. Neuerrichtung und Ausgestaltung eines Contractual Trust Arrangements (CTA)
  • Giesecke+Devrient GmbH
    Berarung bei der Neuerrichtung und Ausgestaltung eines sternförmigen und konzernweiten Contractual Trust Arrangements (CTA)
  • AURELIUS
    Beratung beim Erwerb des Weck Glaswerks aus der Insolvenz
  • Cisalfa
    Beratung beim Erwerb von Sportscheck aus der Insolvenz
  • Fresenius Medical Care AG
    Beratung bei der Entkonsolidierung von Fresenius SE, insb. Beratung bei der operativen Trennung und strukturellen Anpassungen (Betriebsstrukturen, Tarifvertragsverhandlungen, Versorgungssysteme zur betrieblichen Altersversorgung, Mitbestimmung im Aufsichtsrat)
  • KATHREIN
    Beratung bei der Restrukturierung und dem Verkauf des Kerngeschäfts (rund 4000 Arbeitnehmer weltweit) an Ericsson (2018/2019)
  • NORD Holding bei dem Erwerb der EWERK Gruppe sowie bei dem Erwerb von HG Medical
  • Emeram
    Beratung beim Erwerb einer Beteiligung an ]init[
  • KKR
    Beratung beim Erwerb von Tele München, Universum Film, I&U and Wiedemann & Berg Film
  • Bregal
    Beratung bei verschiedenen Transaktionen, z.B. beim Erwerb von RelineEurope und trendtours
  • Kaufland
    Beratung beim Erwerb von Real-Standorten von SCP/x-bricks
  • Schwarz Gruppe
    Beratung beim Erwerb der Entsorgungs- und Recycling-Gruppe Tönsmeier
  • Royal Cosun
    Beratung beim Kauf der Pfanni OHG und strategischer Partnerschaft mit Unilever inkl. der Übernahme der Pensionsverpflichtungen und Verhandlung mit Unilever über die Absicherung von Betriebsrenten
  • Condor
    Beratung zur Neuerrichtung und Ausgestaltung eines Contractual Trust Arrangements (CTA) zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen
  • KPS Capital Partners
    Beratung bei der Übernahme des Aluminium-Walzgeschäfts von Norsk Hydro

Auszeichnungen

  • Ausgezeichnet in der Rubrik "Legal 500 Ranking 2025"
  • Ausgezeichnet in der Rubrik "Deutschlands Beste Anwälte 2025"
    Handelsblatt/Best Lawyers 2025

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
Referendariat am Oberlandesgericht München
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München
Seit Januar 2013 bei Noerr
April 2016 bis Juni 2017 zusätzlich auch Senior Legal Counsel (Syndikusrechtsanwalt) bei Giesecke+Devrient GmbH
Juli 2020 bis Juni 2023 Mitglied des Aufsichtsrates bei der KATHREIN SE

Mitgliedschaften

  • aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. und Mitglied des Fachausschusses für Digitalisierung

Publikationen

  • Musterformulare zur betrieblichen Altersversorgung
    Beck'sche Online-Formulare Vertrag, Krauß/Weise (Hrsg.)
  • Ausweg aus der Kostenfalle - Welche Möglichkeiten gibt es für Arbeitgeber, bei der betrieblichen Altersversorgung Kosten einzusparen
    Personalmagazin Heft 4, 2021
  • Keine Verwirkung trotz später Geltendmachung von Unwirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung
    EWiR 2021, 249
  • Zum Übergang von Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf den PSV bei Unternehmensspaltung
    EWiR 2021, 123
  • Zum Ausschluss der Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers für Betriebsrenten
    EWiR 2020, 445
  • Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
    DB 2021, 1271
  • Unwirksamkeit einer zehnjährigen Mindestehedauerklausel im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen
    BetrAV 2019, 660
  • Ausschluss von Versorgungsordnung zur betrieblichen Altersversorgung durch Altersklausel sachlich gerechtfertigt
    EWiR 2022, 186

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