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Domain vs. Marke: Löschung einer Domain bereits ohne rechtlichen Titel möglich

24.10.2014

 

Der 6. Zivilsenat des OLG Frankfurt hat in einem Beschluss vom 22. Mai 2014 (- 6 W 20/14 -) entschieden, dass eine Domainverwaltungsstelle verpflichtet sei, die Registrierung eines Domainnamens aufzuheben, wenn dieser ein fremdes Kennzeichenrecht verletzt, auch ohne dass ein entsprechender Löschungstitel gegen den Inhaber der verletzenden Domain vorliegt.

Eine Störerhaftung erfordere eben gerade nicht zwingend die Vorlage eines solchen rechtskräftigen Titels gegen den Inhaber des Domainnamens, der diesen zum Verzicht auf diesen Domainnamen verpflichtet. Es genüge, wenn die Kennzeichenverletzung für die beklagte Domainverwaltungsstelle offenkundig und ohne weiteres feststellbar ist. Auch wenn in einem Titel gegen den Domaininhaber der Domainname offensichtlich unrichtig bezeichnet wird, habe dies keinen schädlichen Einfluss auf die Störerhaftung der Domainverwaltungsstelle.



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