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Franchising – Vor­vertragliche Auf­klärungs­pflichten

05.10.2015

Hinweis zum Aufsatz von Mansur Pour Rafsendjani in DB 2015, 2007 – Vorvertragliche Aufklärungspflichten für das Franchising: Materiell-rechtliche Vorgaben und deren prozessuale Bedeutung.

1. Hintergrund

Viele prominente Franchisesysteme wie z.B. Häagen-Dazs, McDonalds, Apollo-Optik, Mrs. Sporty zeugen davon, dass Franchising eine weit verbreitete und lukrative Vertriebsform ist. Eine Geschäftsidee lässt sich über ein solches Franchisesystem mit geringem eigenen Kapitalaufwand multiplizieren. Zwischen Franchisegeber und -nehmer besteht jedoch in der Regel ein erhebliches Informationsgefälle: während der Franchisegeber das gesamte Know-how über sein Geschäftskonzept und die betriebswirtschaftlichen Grundlagen besitzt, hat der Franchisenehmer davon keine Kenntnis. Dies stellt eine gewisse Herausforderung für Franchisegeber und Franchisenehmer dar.

2. Vorvertragliche Aufklärungspflichten

Die Rechtsprechung legt dem Franchisegeber daher konkrete vorvertragliche Aufklärungspflichten auf. In der Praxis haben sich allerdings bereits bewährte Verfahren zur vorvertraglichen Aufklärung im Bereich des Franchising etabliert.

Dr. Mansur Pour Rafsendjani hat sich eingehend mit dieser Thematik in einem Beitrag in der Zeitschrift DB 2015, 2007 ff. auseinandergesetzt. Unter Auswertung der zumeist obergerichtlichen Rechtsprechung werden diese Aufklärungspflichten dargestellt und zugleich auch praxisrelevanten Fragen nachgegangen:

  • Überblick über die vorvertraglichen Aufklärungspflichten
  • Zeitpunkt und Form der Aufklärung
  • Inhalt und Umfang der Aufklärungspflichten, insbesondere
    • Information über Funktionsweise und Aufbau des Franchisekonzepts
    • Angaben über Rentabilität und erforderlichen Arbeits- und Kapitaleinsatz
    • (Gewinn-)Prognosen
    • Aufklärung über Einkaufsvorteile
    • Standortanalyse
  • Folgen der Verletzung von Aufklärungspflichten
  • Beweislast im Prozess.

Hierzu ist ergänzend zu bemerken, dass das Bundesministerium der Justiz am 25.03.2015 ein – nicht mit einem Gesetzgebungsvorhaben in Zusammenhang stehendes – Forschungsvorhaben zum Thema „Gesetzliche Sonderregelungen über den Franchisevertrag im internationalen Vergleich“ mit Schwerpunkt „Vorvertragliche Aufklärungspflichten des Franchisegebers“ ausgeschrieben hat, das am 08.04.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist und nunmehr kurz vor der Vergabe steht.

3. Fazit

Die rechtliche Ausgestaltung der Aufklärungspflicht ist gegenwärtig durch zahlreiche Entscheidungen der OLG und deutlich weniger Entscheidungen des BGH geprägt. Eine möglicherweise bevorstehende, gesetzliche Regelung kann zwar mehr Sicherheit bringen. Dabei sollte aber dringend darauf geachtet werden, dass keine überzogenen Anforderungen an den Franchisegeber gestellt werden. Denn der Franchisenehmer ist Unternehmer und kein Kapitalanleger und der Erfolg eines Franchisegeschäfts hängt nicht nur von einem guten Franchisekonzept, sondern auch vom jeweiligen Eigeneinsatz des Franchisenehmers ab.

Wünschen Sie nähere Informationen zu vorvertraglichen Aufklärungspflichten im Franchising oder hierzu eine praxisgerechte Beratung? Dann sprechen Sie uns gerne direkt an oder schreiben uns eine E-Mail. Gerne senden wir Ihnen auch den Beitrag in der DB 2015, 2007 ff. zu. Für Fragen zu einer anderen Thematik im Franchising oder zu anderen Bereichen des Vertriebsrechts stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.

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