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Insolvenz­anfechtungs­reform

12.04.2017

Nach Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz durch den Bundestag am 16. Februar 2017 und durch den Bundesrat am 10. März 2017 (vgl. hierzu auch Noerr Newsletter Ausgabe März 2017), wurde das Gesetz am 4. April 2017 im BGBl. I Nr. 16, S. 654-655 veröffentlicht. Es ist damit zwischenzeitlich auch in Kraft getreten.

Im Rahmen seiner Beschlussfassung über den Gesetzentwurf hat der Bundesrat zusätzlich eine Entschließung gefasst. Darin begrüßt er ausdrücklich die verabschiedeten Regelungen, bedauert aber, dass seine Vorschläge aus der Stellungnahme im verabschiedeten Gesetz nicht berücksichtigt wurden und die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Einschränkung der Anfechtbarkeit von Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 131 InsO) als weiterer wichtiger Baustein für mehr Rechtssicherheit nicht beibehalten worden ist. Auch will der Bundesrat insbesondere beobachten, ob das Gesetz hinsichtlich derjenigen Teile des Arbeitsentgelts die nötige Klarheit bringt, die der Schuldner aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte (Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) abführt.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren ausführlichen Beitrag Reform des Insolvenz-Anfechtungsrechts in Kraft getreten